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Rückbildungsgymnastik

Rückbildungsgymnastik richtet sich an Frauen, die nach der Geburt ihr körperliches Wohlbefinden zurückgewinnen möchten. Spätestens vier Wochen nach der Geburt - sofern keine Komplikationen eintreten - ist ein Eintritt in die Rückbildungsgymnastik empfehlenswert. Hauptsächliche Inhalte eines Kurses in Rückbildungsgymnastik ist das Training der Beckenboden- und Bauchmuskulatur sowie ein allgemeiner Konditionsaufbau. Je früher nach der Geburt das Training der Beckenbodenmuskulatur aufgenommen wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer späteren Inkontinenz.

Ein gesundheitsfördernder Kurs im Anerkennungsbereich Rückbildungsgymnastik besteht aus einer Serie von Einzelanlässen, die aufgrund ihrer Anzahl und zeitlichen Streuung zu den vorgehend erwähnten, günstigen Wirkungen nach der Schwangerschaft führen.

Die Anforderungen / Kriterien für eine QualiCert-Zertifizierung im Bereich Rückbildungsgymnastik beziehen sich auf zwei Bereiche:

Persönliche Ausbildungsanforderungen:
Für die Anerkennung als KursleiterIn im Bereich Rückbildungsgymnastik benötigen Sie eine der im Antragsformular aufgeführten Grundausbildungen A (Hebammendiplom resp. das Diplom der Integralen Atem- + Bewegungsschulung IAB resp. ein Diplom als PhysiotherapeutIn) oder eine der im Antragsformular aufgeführten Grundausbildungen B (oder vergleichbare Ausbildungen) in Kombination mit einer ebenfalls im Antragsformular aufgeführten Zusatzausbildungen (oder vergleichbare Zusatzausbildungen).

Als vergleichbar zu den im Antragsformular aufgeführten Grundausbildungen B können – die Erfüllung der inhaltlichen Bedingungen vorausgesetzt – nur Ausbildungslehrgänge gewertet werden, die wenigstens folgenden Umfang aufweisen.
  • 320 Stunden entsprechend einer Vollzeitausbildung* von ca. 54 Tagen à 6 Unterrichtsstunden
    oder
  • 215 Unterrichtseinheiten (UE) à 90 Minuten entsprechend einer Vollzeitausbildung* von ca. 54 Tagen à 4 UE à 90 Minuten oder einer Teilzeitausbildung von 108 Halbtagen à 2 UE à 90 Minuten
    oder
  • 430 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten entsprechend einer Vollzeitausbildung* von ca. 54 Tagen à 8 UE à 45 Minuten oder einer Teilzeitausbildung von 108 Halbtagen à 4 UE à 45 Minuten

    * Eine Vollzeitausbildung dieses Umfanges dauert in der Regel etwa 6 Monate plus
    Zusatzausbildung.
Inhaltlich müssen in der Ausbildung die nachfolgenden Themenkreise behandelt worden sein:
  • Anatomie / Physiologie
  • Bewegungslehre
  • Trainingslehre
  • Allgemeine Didaktik/Methodik
  • Spezielle Anatomie des Beckenbodens
  • Physiologie von Schwangerschaft / Geburt
Kursanforderungen
  • Sicherheit
    Körperliche Aktivität und Training sind mit einem (leicht) erhöhten Risiko verbunden. QualiCert verlangt deshalb bei jedem Kurs eine Abklärung der gesundheitlichen Risiken der Teilnehmer/innen (z.B. mit einem datumsbezogenen unterschriebenen Gesundheitsfragebogen).
  • Methodik / Didaktik
    Im Rahmen der methodisch-didaktischen Planung und Durchführung der Kurse/ des Kurses müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    • Massnahmen zur Begrenzung der Teilnehmer/innenzahl pro Kursleiter/in
    • Massnahmen zur individuellen Steuerung der Belastungsintensität innerhalb der heterogenen Gruppe
    • schriftlich formulierte Lernziele, welche über die rein körperliche Aktivität hinausgehen
    • schriftlich formulierte Methoden zur Kontrolle der Lernziele
Das Antragsverfahren in sechs Schritten
      • das Antragsformular vollständig ist. 
      • Nachweise aller im Antragsformular aufgeführten Ausbildungen (z.B. Diplomkopien / Besuchsbestätigungen etc.) und gegebenenfalls Erfahrungs- und Praxisnachweise beigelegt sind.
      • Die Erst-Zertifizierungsgebühren gemäss nachfolgendem Modus an die QualiCert AG überwiesen worden sind:
      •  CHF 110.- (inkl. 8% MwSt) Grundgebühr

      plus 

      • CHF 30.-- (inkl. 8% MwSt) pro Zertifizierungsbereich, also für einen Bereich  CHF 140.00 (inkl. 8% MwSt).
      • Abwicklung des Zertifizierungsverfahrens*** durch QualiCert
      • Ablehnung*** des Antrags oder Zertifizierung bis zum 31.12. des Jahres der Antragsstellung**

       **Für die Re-Zertifizierung für das Folgejahr muss ein Tag Weiterbildung aus dem Jahr der Antragsstellung nachgewiesen werden können.

      ***Bei Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Zertifizerungsgebühren!

    •  

Antragsformular Rückbildungsgymnastik (pdf) in Kürze als Download verfügbar 

  
Antragsformular Rückbildungsgymnastik (pdf) in Kürze als Download verfügbar

WICHTIGE NEUERUNGEN
Zertifizierung KursleiterInnen

 

Bisher konnten KursteilnehmerInnen bei den Krankenkassen schon dann Beiträge geltend machen, wenn die KursleiterIn über eine QUALITOP-Zertifizierung Ihrer Qualifikation verfügte.

Seit dem 01.01.2011 genügt dies allein nicht mehr. Neu muss auch die rechtlich verantwortliche Trägerschaft als Anbieter der Kurse nach speziellen QUALITOP-Kriterien zertifiziert sein.

 

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