Zertifizierungsbereich Rückengymnastik
Der Zertifizierungsbereich
Ein gesundheitsfördernder Kurs in der anerkannten Methode Rückengymnastik (= Zertifizierungsbereich Rückengymnastik) besteht aus einer Serie von Einzelanlässen, die gemäss wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen aufgrund ihres Inhaltes, ihrer Anzahl und zeitlichen Streuung eine vorbeugende Wirkung auf die Entwicklung sowie einen positiven Einfluss auf die Behebung von Rückenproblemen entfalten müssen. In jedem Einzelanlass sind die für diese Zielsetzung entsprechenden Trainingsreize zu setzen.
Bei der Rückengymnastik handelt es sich um ein Rückentraining mit Kräftigungs-, Dehnungs- und Entspannungsübungen. Dabei wird auch rückenschonendes Verhalten im Alltag, bei der Arbeit und während der Freizeit gelehrt. Die Kursteilnehmer/innen erfahren durch die aktive Teilnahme an solchen Kursen eine Kräftigung der Rückenmuskulatur.
Die Angebote können sich an ein allgemeines oder spezifisches Zielpublikum richten, mit verschiedensten Praktiken und Vorgehensweisen arbeiten und dadurch eine spezielle Ausprägung erfahren. Zur Kennzeichnung dieser speziellen Ausprägung kann der Marktname/Titel des Angebotes dienen, z.B. „Kreuzschmerzen Ade“.
Die Zertifizierungsanforderungen
Alle Detailinformationen zu den Zertifizierungsanforderungen finden Sie auf dem downloadbaren Antragsformular.
Krankenkassentauglichkeit
Grundsatz
Zahlreiche Krankenkassen leisten – abhängig von der QUALITOP-Zertifizierung – Beiträge an die Teilnahmegebühren an gesundheitsfördernden Angeboten. Wenn diese Tatsache für Sie auch ein Beweggrund für Ihr Interesses an einer Zertifizierung Ihrer Qualifikation im Bereich Rückengymnastik ist, dann müssen Sie den nachfolgenden Abschnitt unbedingt lesen.
Präventionsbeiträge an die Teilnahmegebühren können die Teilnehmer/innen an den von Ihnen geleiteten Angeboten nur dann geltend machen, wenn alle der drei nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Das Angebot passt gemäss oben aufgeführter QUALITOP-Definition in einen der von den Krankenkassen unterstützten Zertifizierungsbereiche, in diesem Fall „Rückengymnastik“.
- Das Angebot wird den Teilnehmer/innen von einer leitenden Person mit einer QUALITOP-zertifizierten Qualifikation* für den entsprechenden Zertifizierungsbereich „verabreicht“.
*Dazu würde ein Antrag für die QUALITOP-Zertifizierung Ihrer Qualifikation im Zertifizierungsbereich Rückengymnastik dienen.
- Die gemäss OR Artikel 97 rechtlich-wirtschaftlich verantwortliche Trägerschaft* (= Anbieter) des Angebotes ist gemäss den QUALITOP-Anbieterkriterien zertifiziert.
*Diese Trägerschaft ist Ihr Arbeitgeber oder Sie selbst als selbständig erwerbende Person mit oder ohne Handelsregistereintrag oder aber eine in Ihrem Besitze stehende Firma mit Handelsregistereintrag.
Anmeldung zur Anbieter-Erst-Zertifizierung
Falls Sie mit einem Antrag auf Zertifizierung Ihrer Qualifikation im Bereich Rückengymnastik die Krankenkassentauglichkeit anstreben, muss also auch eine Anbieter-Zertifizierung vorliegen:
- Sie sind im Angestelltenverhältnis (Lohnempfänger) oder als freie/r Mitarbeiter/in für eine Institution tätig, die als Trägerschaft (= Anbieter) gesundheitsfördernder Angebote bereits QUALITOP-zertifiziert ist.
- Sie sind als selbstständig Erwerbende/r oder mit Ihrem eigenen Unternehmen bereits als Trägerschaft (= Anbieter) gesundheitsfördernder Angebote bereits QUALITOP-zertifiziert.
Falls keine der beiden obigen Bedingungen erfüllt ist, dann müssen Sie für die Erreichung der „Krankenkassentauglichkeit“ entweder sich selbst als selbstständig Erwerbende/r oder aber Ihr eigenes Unternehmen zur Anbieterzertifizierung anmelden. Falls Sie im Angestelltenverhältnis (Lohnempfänger) oder als freie/r Mitarbeiter/in für eine Institution tätig, die als Trägerschaft (= Anbieter) gesundheitsfördernder Angebote noch nicht QUALITOP-zertifiziert ist, dann informieren Sie bitte die Verantwortlichen der betreffenden Trägerschaft über den vorgehend geschilderten Sachverhalt. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website (Home / rechte Spalte / Die Details zum neuen Zertifizierungs-System).
Zertifizierungsgebühren
Die Erst-Zertifizierungsgebühren1,2 gemäss nachfolgendem Modus an die untenstehende Bankverbindung überwiesen worden sind.
1 Zertifizierungsgebühren sind Prüfungsgebühren, die unabhängig vom Resultat der Überprüfung zu entrichten sind. Bei Ablehnung des Antrags erfolgt deshalb keine Rückerstattung!
CHF 110.— Grundgebühr (inkl. 8% MwSt)
plus
pro Zertifizierungsbereich CHF 30.— (inkl. 8% MwSt)
2 Die Erst-Zertifizierungsgebühren für einen Bereich betragen also CHF 140.00 (inkl. 8% MwSt).
Für die Re-Zertifizierung für das Folgejahr muss ein Tag Weiterbildung aus dem Jahr der Antragsstellung nachgewiesen werden können.
Bei Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Zertifizerungsgebühren!
Antragsformular Qualifikationszertifizierung Rückengymnastik