Eine Zertifizierung will gut vorbereitet sein, damit der unvermeidbare Aufwand möglichst tief gehalten werden kann und zudem nicht auch noch mit Ärger verbunden ist. Dies trifft gerade auf die Kursleiter–Zertifizierung mit ihren vielen möglichen Zertifizierungsbereichen und den unterschiedlichen Arten von Verfahren, sei es die Zertifizierung als Einzelperson oder als Pauschalpartner mit zwei verschiedenen Varianten, besonders zu.
Website gibt Ihnen deshalb detailliert Auskunft über die verschiedenen Verfahren, die zu erfüllenden Kriterien und auch die damit verbundenen Gebühren. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen können dabei unter Umständen viele Unklarheiten bereinigen und eine echte Hilfe darstellen.
Die Zertifizierung richtet sich bezüglich der Qualitätskriterien nach dem angestrebten Zertifizierungsbereich des Leiters bzw. der Leiterin gesundheitsfördernder Kurse. Dabei stehen drei unterschiedliche Zertifizierungsverfahren zur Auswahl:
- Individualzertifizierungsverfahren für eine Einzelperson
- Pauschalzertifizierungsverfahren für Ausbildungsinstitutionen bzw. deren Ausbildungsabsolventen oder Verbänden und Vereinigungen mit Ausbildungsangeboten
- Pauschalzertifizierungsverfahren für Kursanbieter (Gymnastik- oder Aerobicstudios und vergleichbare Anbieter / multifunktionale Sportcenter etc.) oder Verbände und Vereinigungen mit einer eigenen Angebotspalette
Bei allen Zertifizierungsverfahren wird zwischen der Erst- und der jährlichen Re-Zertifizierung unterschieden.
Das Individualverfahren basiert bei der Erst-Zertifizierung auf einer Desktop-Überprüfung der Qualifikation der/des Antragsstellers sowie von didaktisch-methodischen Kriterien und Sicherheitsaspekten beim Kursangebot. Das jährliche Re-Zertifizierungsverfahren basiert auf dem Nachweis vorgeschriebener Weiterbildung sowie aus Überprüfungen des Kursangebotes vor Ort nach dem Zufallsprinzip.
Das Pauschalverfahren für Ausbildungsinstitutionen besteht aus einer Konformitätsüberprüfung des Lehrplans/der Lehrpläne sowie der Qualifikation der Lehrpersonen bezüglich der Qualitätskriterien. Vor dieser Konformitätsüberprüfung wird eine Überprüfung der Ausbildungsinstitution auf die dafür vorgesehenen Kriterien vorgenommen. Bei einer vorhandenen EduQua-Zertifizierung muss diese Überprüfung nicht durchlaufen werden. Bei Ausbildungsinstitutionen, welche auch für die jährliche Re-Zertifizierung ein Pauschalabkommen wünschen, werden bei den zertifizierten KursleiterInnen jährlich eine statistisch signifikante Anzahl Überprüfungen des Kursangebotes vor Ort nach dem Zufallsprinzip durchgeführt.
Das Pauschalverfahren für Kursanbieter besteht bei der Erst-Zertifizierung aus zwei Schritten (Fragebogenanalyse / Vorortüberprüfung), während die jährliche Re-Zertifizierung auf Weiterbildungsnachweisen sowie Überprüfungen des Kursangebotes vor Ort nach dem Zufallsprinzip besteht.
Klicken Sie unten auf jenes Zertifizierungsverfahren, für welches Sie sich interessieren!
Pauschalzertifizierungsverfahren für Ausbildungsinstitutionen / Verbände / Vereinigungen
Pauschalzertifizierungsverfahren für Kursanbieter / Verbände / Vereinigungen