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Center-Zertifizierungsverfahren

Bei den Center-Zertifizierungsverfahren wird zwischen Erst- und jährlich Re-Zertifizierungen unterschieden. Die Zertifizierung richtet sich nach dem Trainingsangebot des Centers und kann für einzelne Angebotsmodule (z.B. Krafttraining / Ausdauertraining) einzeln oder kombiniert verliehen werden. 
 
Center, die sowohl Kraft- als auch Ausdauertraining im Angebot haben, können allerdings nur dann zertifiziert werden, wenn sie die Qualitätskriterien für beide Bereiche erfüllen.
 
Center, die in eine Physiotherapie oder ein Spital integriert sind und dies gemäss spezifischer Vorschriften nachweisen können, haben die Möglichkeit, die Zertifizierung nach Kriterien zu erlangen, welche für den Bereich "Krafttrainingsgeräte“ unterschiedlich sind.

 

Das Erst-Zertifizierungsverfahren
Das Erst-Zertifizierungsverfahren umfasst 9 Schritte:
Schritt 1
Bei bestehendem Interesse an einer Qualitop-Zertifizierung informiert Sie unsere Homepage www.qualicert.ch über die Struktur und groben Inhalte der zu erfüllenden Kriterien und Standards. Die detaillierten Kriterien und Standards sind unter www.qualitop.ch erhältlich.
Schritt 2
Bei weiterem Interesse bestellen Sie den Fragebogen durch das Download des Bestellformulars sowie die Begleichung der auf dem Formular aufgeführten und an die Gesamtkosten der Erst-Zertifizierung anrechenbare Fragebogengebühr.
Schritt 3
Füllen Sie den Fragebogen komplett aus, sorgen Sie für dessen Vollständigkeit inklusiver sämtlicher im Fragebogen verlangten Nachweise / Dokumente und senden Sie den Fragebogen an QualiCert zurück.
Schritt 4
Wenn der Fragebogen vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Nachweisen sowie Dokumenten versehen und die (an die Erstzertifizierungsgebühr anrechenbare) Fragebogenanalysegebühr bei QualiCert eingegangen ist, wird mit Ihnen ein Vorortstermin vereinbart.
Schritt 5
Bei der Überprüfung Ihres Centers kontrolliert der Auditor von QualiCert die Vollständigkeit des Fragebogens und verifiziert die Einhaltung weiterer Qualitätskriterien in Ihrem Center selbst.
Schritt 6
Über die Resultate der Fragebogen-Analyse und der Vorortsüberprüfung erstellt QualiCert einen Bericht. Je nach Resultat der Überprüfungen wird Ihr Center gegebenenfalls aufgefordert, zur Weiterführung des Erst-Zertifizierungsverfahren Massnahmen zu ergreifen und Auflagen zu erfüllen.
Schritt 7
Falls im Bericht über die Resultate der Überprüfungen vor Ort Auflagen bzw. Korrekturmassnahmen für eine Weiterführung des Erst-Zertifizierungsverfahrens aufgeführt sind, setzen Sie diese nun um und senden die Nachweise der Umsetzung an QualiCert.
Schritt 8
Wenn bei den Überprüfungen vor Ort oder nach der Erfüllung bzw. Umsetzung der im Überprüfungsbericht gegebenenfalls festgehaltenen Auflagen bzw. Massnahmen vollständige Übereinstimmung mit den Qualitätskriterien erreicht wurde, berechnet QualiCert die Rest-Gebühren und stellt Ihrem Center darüber Rechnung. Mit gleicher Post erhalten Sie auch Qualitätsvereinbarung zur Gegenzeichnung.
Schritt 9
Nach Unterzeichnung und Rücksendung der Qualitätsvereinbarung sowie Begleichung der Restgebühr erfolgt die Verleihung des Qualitop-Labels und damit die Erst-Zertifizierung durch QualiCert mit einer Gültigkeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Sie erhalten sämtliche mit der Erst-Zertifizierung verbundenen Dokumente zugestellt.
 
Das vorgehend in neun Schritten geschilderte Erst-Zertifizierungsverfahren dauert in der Regel zwei bis drei Monate! Detailinformationen über die Zertifizierungsgebühren finden Sie auf dieser Website unter Center-Zertifizierungen/Gebühren.
 
Das Re-Zertifizierungsverfahren
Für die Re-Zertifizierung der Center gelten zwei Grundsätze:
  • Die Resultate der Überprüfungen / Evaluationen vor Ort des laufenden Jahres bilden die Grundlage für die Re-Zertifizierung ab dem 01. Januar des Folgejahres.
  • Für die Re-Zertifizierung müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
    • Alle überprüften Kriterien müssen an beiden Überprüfungen / Evaluationen vor Ort in Ordnung sein oder im Falle von Abweichungen durch den Nachweis der Umsetzung der im Prüfbericht festgehaltenen Korrekturmassnahmen in Ordnung gebracht worden sein.
    • Die Re-Zertifizierungsgebühren für das Jahr der Re-Zertifizierung müssen beglichen sein.
Das Re-Zertifizierungsverfahren umfasst neun Schritte.

Schritt 1
Zu Beginn des Jahres erhält jedes Center die Aufforderung, die Mitarbeitersituation im Center auf der Basis einer von QualiCert zur Verfügung gestellten Liste zu überprüfen und – falls nötig – Änderungen und Mutationen zu melden.
Schritt 2
Im Monat März werden die Center über die für das laufende Jahr geplanten Überprüfungen / Evaluationen vor Ort im Detail informiert und dokumentiert.
Schritt 3
Die zwei jährlichen Überprüfungen / Evaluationen vor Ort werden während je einer Evaluationsperiode im ersten und einer im zweiten Halbjahr durchgeführt. Während der ersten Evaluationsperiode zwischen Mitte März und Ende Juni erfolgt eine angekündigte Überprüfung mit Terminvereinbarung.
Schritt 4
Nach der angekündigten Überprüfung / Evaluation vor Ort erhält das Center einen individualisierten Prüfbericht (Rapport), welcher eine Beschreibung der Überprüfung / Evaluation vor Ort, eine Übersicht über die Resultate sowie – falls Kriterienabweichungen festgestellt werden mussten – konkrete Korrekturmassnahmen enthält, die zur Bereinigung der Kriterienabweichung umgesetzt werden müssen und deren Umsetzung gegenüber QualiCert nachzuweisen ist.
Schritt 5
Während der zweiten Evaluationsphase zwischen Mitte September und Ende Oktober findet eine unangekündigte Überprüfung / Evaluation vor Ort statt.
Schritt 6
Auch nach der unangekündigten Überprüfung / Evaluation vor Ort erhält das Center einen individualisierten Prüfbericht (Rapport), welcher eine Beschreibung der Überprüfung / Evaluation vor Ort, eine Übersicht über die Resultate sowie – falls Kriterienabweichungen festgestellt werden mussten – konkrete Korrekturmassnahmen enthält, die zur Bereinigung der Kriterienabweichung umgesetzt werden müssen und deren Umsetzung gegenüber QualiCert nachzuweisen ist.
Schritt 7
Anfang November erhält das Center die Rechnung für die Zertifizierungsgebühr für das Jahr der Re-Zertifizierung.
Schritt 8
Das Center begleicht die Zertifizierungsgebühr für das Folgejahr (= Jahr der Re-Zertifizierung).
Schritt 9
Die Re-Zertifizierung für ein weiteres Kalenderjahr erfolgt dann, wenn die nachfolgenden zwei Bedingungen erfüllt sind:
  • Das Center weist aus den beiden Überprüfungen / Evaluationen vor Ort entweder keine Kriterienabweichungen auf oder hat gegebenenfalls festgestellte Kriterienabweichungen durch den Nachweis der Umsetzung von Korrekturmassnahmen bereinigt.
  • Die Re-Zertifizierungsgebühren für das Jahr der Re-Zertifizierung sind bei QualiCert eingegangen.
Detailinformationen über die Zertifizierungsgebühren finden Sie auf dieser Website unter Center-Zertifizierungen/Gebühren.
 

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