Mindestanforderungen
Sie müssen grundsätzlich 380 Stunden Ausbildung in den unter Ausbildungsinhalte aufgeführten Themenkreisen nachweisen. Eine Zertifizierung ist jedoch auch möglich durch eine Kombination aus Ausbildung und anrechenbarer, nachgewiesener Praxistätigkeit maximal im Verhältnis von 50:50.
Die oben genannten Mindestanforderungen gelten für eine Zertifizierung auf NQR-Stufe 4.