Qualicert Zertifizierung Kursleitende

Zertifizierung Kursleitende

Hinweis

Die Zertifizierung der Qualifikation als Kursleiter:in ist Bestandteil der Kursanbieterzertifizierung.
Sie allein genügt nicht, damit Teilnehmer:innen Ihrer Kurse bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen können. Dafür ist zusätzlich die Zertifizierung als Kursanbieter:in erforderlich.

Verfahren

Es wird zwischen einer Erst-Zertifizierung und einer Re-Zertifizierung unterschieden. Die Erst-Zertifizierung ist bis zum Ende der festgelegten zweijährigen Zertifizierungsperiode gültig, während jede Re-Zertifizierung die Gültigkeit jeweils um weitere zwei Jahre verlängert.

Die zweijährigen Zertifizierungsperioden

vom 01.01.2025
bis 31.12.2026
vom 01.01.2027
bis 31.12.2028
vom 01.01.2029
bis 31.12.2030

Noch nicht zertifiziert

Ich möchte mich als Kursleiter:in zertifizieren

Schritt 1

Reichen Sie Ihren Antrag ein

Bitte studieren Sie die Qualifikationskriterien für die Zertifizierung in der entsprechenden Methode sorgfältig.

Melden Sie sich als Kursleiter:in zur Zertifizierung an, in dem Sie das Antragsformular online ausfüllen und mit aller nötigen Ausbildungsnachweise (Diplome, Zertifikate, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen) absenden. 

zum Antragsformular

Schritt 2

Prüfung der Grundanforderungen

Sobald Ihre Unterlagen vollständig eingereicht sind und die Gebühr bezahlt wurde, prüft QualiCert Ihre Angaben, Nachweise und Dokumente sorgfältig.

  • Bei vollständiger Konformität sind die Grundanforderungen erfüllt und Sie werden als Kursleiter zertifiziert.
  • Bei offenen Punkten erhalten Sie konkrete Hinweise, welche Korrekturen oder Ergänzungen noch nötig sind, um die Konformität zu erreichen.

Unsere Expert:innen begleiten Sie dabei persönlich durch den gesamten Prozess.

Schritt 3

Abschluss & Bestätigung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung der Zertifizierung Ihrer Qualifikation im betreffenden Bereich. Die Erst-Zertifizierung gilt jeweils bis zum 31.12. der laufenden zweijährigen Gültigkeitsperiode.

Bereits zertifiziert

Die Re-Zertifizierung steht an

Schritt 1

Angaben verifizieren

Gemäss den Anforderungen des geprüften normativen Dokumentes wird eine nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Stichprobe von Personen mit zertifizierten Qualifikationen vorgenommen. Diese findet am Ende jeder zweijährigen Gültigkeitsperiode statt. Die ausgewählten Personen werden aufgefordert, Nachweise über Weiterbildungen einzureichen, welche in den Jahren der Gültigkeitsperiode absolviert wurden.

Schritt 2

Evaluation

Nach Eingang der Nachweise über Weiterbildungen und der Zahlung der Re-Zertifizierungsgebühr prüft QualiCert Ihre Unterlagen und informiert Sie schriftlich über Ihre erfolgreiche Zertifizierung oder die Ablehnung Ihres Antrags.

Schritt 3

Zertifizierungsbestätigung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung der Zertifizierung Ihrer Qualifikation im betreffenden Bereich. Die Re-Zertifizierung ist zwei Kalenderjahre gültig.

Kriterien für Erst- und Re-Zertifizierung

Das Personal muss klar definierte Qualitätskriterien erfüllen, um von QualiCert erfolgreich zertifiziert zu werden. Die Kriterien sind für die verschiedenen gesundheitswirksamen Methoden unterschiedlich. Sie finden die Kriterien Ihrer Methode im entsprechenden Fachbereich.

Achtsamkeitstraining
Alexander-Technik
Aquatraining
Atemgymnastik / Breathwork
Autogenes Training
Beckenbodengymnastik
EMS-Training
Ernährungsberatung
Feldenkrais
Fitness (inkl. Personal Training und Pilates)
Geburtsvorbereitung
Nordic Walking
Qi Gong
Rückbildungsgymnastik
Rückengymnastik
Rückenschule
Schwangerschaftsgymnastik
Tai Chi
Walking
Yoga

Gebühren

Eine Zertifizierung läuft in festen Zweijahresperioden (z. B. 2025–2026, 2027–2028, 2029–2030 usw.). Bei der Zertifizierung als Kursleiter:in unterscheiden sich die Gebühren bei Erst-Zertifizierung und Re-Zertifizierung.

Die Gebühren betreffen immer die Gültigkeit der Erst-Zertifizierung bis zum Ende der laufenden zweijährigen Gültigkeitsperiode. Sie bestehen aus der einmaligen Grundgebühr und sind abhängig vom Zeitpunkt der Antragsstellung und der Anzahl Zertifizierungsbereiche:

Anzahl BereicheAntragsstellung im ersten Jahr der laufenden GültigkeitsperiodeAntragsstellung im zweiten Jahr der laufenden Gültigkeitsperiode
ein BereichCHF 205.00 inkl. MwSt.CHF 165.00 inkl. MwSt.
zwei BereicheCHF 265.00 inkl. MwSt.

CHF 195.00 inkl. MwSt.

drei BereicheCHF 315.00 inkl. MwSt.CHF 215.00 inkl. MwSt.
vier BereicheCHF 345.00 inkl. MwSt.CHF 235.00 inkl. MwSt.
ab fünf BereichenCHF 360.00 inkl. MwSt.

CHF 245.00 inkl. MwSt.

Hinweis

Für die Zertifizierung einer Qualifikation für das laufende Kalenderjahr bis zum Ende der aktuellen zweijährigen Gültigkeitsperiode muss der Antrag spätestens am 30. November bei QualiCert eintreffen. Bei Anträgen, die im Dezember bei QualiCert eingehen, ist eine Zertifizierung nur noch für das Folgejahr bis zum Ende der laufenden, zweijährigen Gültigkeitsperiode möglich.

Die Gebühren für die zweijährige Re-Zertifizierung hängen von der Anzahl Bereiche ab, die Sie re-zertifizieren wollen und sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Anzahl BereicheGesamtbetrag
ein BereichCHF 130.00 inkl. MwSt.

zwei Bereiche

CHF 230.00 inkl. MwSt.
drei BereicheCHF 320.00 inkl. MwSt.
vier BereicheCHF 365.00 inkl. MwSt.
ab fünf BereichenCHF 390.00 inkl. MwSt.

Fragen und Antworten

Ein Kurs gilt als anerkannt, wenn sowohl die Qualifikation der Kursleitung als auch die Zertifizierung des Anbieters vorliegen.

Das bedeutet konkret:

  • Die Kursleitung verfügt über eine gültige Zertifizierung als Kursleiter:in.
  • Der Kursanbieter ist durch die entsprechende Zertifizierungsstelle als Anbieter:in anerkannt.

Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können Teilnehmer:innen für den Kurs bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen.

Die Weiterbildung muss nicht zwingend fachspezifisch sein – auch Themen aus der Prävention wie Bewegung, Ernährung, Entspannung oder Präventionskonzepte sind gültig.

Nicht anerkannt werden hingegen BLS-CPR-Aus- oder Weiterbildungen sowie Kurse, die sich an Endverbraucher richten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung von einer Institution angeboten wird, deren Kerngeschäft die professionelle Aus- und Weiterbildung ist.

Die detaillierten Anforderungen an Weiterbildungen sind im Weiterbildungsreglement festgehalten. Dieses erhalten Sie automatisch bei jeder Erst- oder Re-Zertifizierung.

Nein. Sie müssen Ihre Weiterbildungsnachweise nicht laufend einsenden. QualiCert prüft diese gesammelt im Rahmen Ihrer Re-Zertifizierung.

Die Erst-Zertifizierungsgebühr deckt vor allem die Arbeiten für die Prüfung Ihrer Unterlagen und Qualifikationen. Diese Leistungen fallen auch dann an, wenn die Zertifizierung nicht erteilt werden kann. 

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Anforderungen erfüllen, nehmen Sie vorab Kontakt mit QualiCert auf. Wir geben Ihnen gerne Orientierung, damit Sie optimal vorbereitet in das Zertifizierungsverfahren starten.

Personen, die vor dem 1. Januar der Gültigkeitsperiode, für welche die Re-Zertifizierung beantragt wird, das 60. Altersjahr vollendet haben, sind von der Weiterbildungspflicht befreit.

QualiCert empfiehlt jedoch, auch nach Erreichen dieser Altersgrenze weiterhin freiwillig Weiterbildungen zu besuchen. So bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und können die Qualität Ihrer Angebote nachhaltig sicherstellen.

Ja, QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung auch dann abzulehnen, wenn die formalen Anforderungen und Kriterien erfüllt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anzeichen bestehen, dass Antragsteller:innen keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.

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