Qualicert Zertifizierung Kursleitende

Zertifizierung Kursleitende

Hinweis

Die Zertifizierung Ihrer Qualifikation/Person genügt allein nicht, damit die Krankenkassen Beiträge an Teilnahmegebühren bezahlen. Stellen Sie deshalb sicher, dass entweder Sie oder Ihr:e Auftrags- oder Arbeitgeber:in zusätzlich als Anbieter:in zertifiziert ist.

Als Kursanbieter:in gilt die rechtlich verantwortliche Trägerschaft. Das ist jene juristische oder natürliche Person, die gemäss Schweizerischem Obligationenrecht als Vertragspartner:in der Kund:innen die Haftung dafür trägt, dass die vertraglich vereinbarte Gegenleistung für die Teilnahmegebühren der Kund:innen erbracht wird. Vertragspartner:innen können Unternehmen gemäss Schweizerischem Obligationenrecht, also beispielsweise AG, GmbH, Einzelfirma etc. sein, aber auch natürliche Personen als selbständig Erwerbende.

Sie sind im Sinne der Kriterien dann ein:e Anbieter:in, wenn Sie eine oder beide der nachfolgenden Fragen mit «JA» beantworten können/müssen:

  1. Sind Sie aus rechtlicher Sicht für die Teilnehmer:innen an den Kursen, welche Sie leiten, eine:r der zwei Vertragspartner:innen1,2 und haften deshalb für die Erfüllung der Verbindlichkeit3«Kursleistung»?
  2. Zahlen Sie sich die Entschädigung für die Leitung Ihrer Kurse aus den Einnahmen der Teilnahmegebühren selbst?

Falls Sie eine oder beide Fragen mit «JA» beantwortet haben, sind Sie für Ihre Kurse nicht nur Leiter:in, sondern auch die rechtlich verantwortliche Trägerschaft (= Anbieter:in) und müssen sich gemäss den Kriterien zertifizieren lassen. Das Zertifizierungsverfahren kann per E-Mail beantragt werden.

Fall Sie oben beide Fragen mit «NEIN» beantwortet haben, dann informieren Sie bitte jene Institution, die für Ihre Kurse die rechtlich verantwortliche Trägerschaft ist, darüber, dass Krankenversicherungsbeiträge für die Teilnehmer:innen an den Kursen nur dann bezahlt werden, wenn zusätzlich zu Ihrer Person als zertifizierte:r Kursleiter:in auch der Anbieter oder die Anbieterin zertifiziert ist.

1 Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art 12 Vertragspartner kann gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) Art 13 sein, wer handlungsfähig ist. Gemäss ZGB-Art 12ff ist dies bei natürlichen Personen bei Urteilsfähigkeit und Mündigkeit / bei juristischen Personen gemäss ZGB-Art 54 mit der gesetzlichen Anerkennung der Fall.3 Vertragshaftung gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) Art 97ff

Zertifizierung Kursanbieter

Verfahren

QualiCert AG behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung auch bei erfüllten Anforderungen/Kriterien an die Qualität des gesundheitswirksamen Trainings- und Bewegungsangebots abzulehnen, wenn Anzeichen bestehen, dass Antragsteller:innen keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.


Die zweijährigen Zertifizierungsperioden

vom 01.01.2021
bis 31.12.2022
vom 01.01.2023
bis 31.12.2024
vom 01.01.2025
bis 31.12.2026
vom 01.01.2027
bis 31.12.2028
vom 01.01.2029
bis 31.12.2030
vom 01.01.2031
bis 31.12.2032

Erst-Zertifizierung

Schritt 1: Antragsformular ausfüllen

Bitte studieren Sie die Qualifikationskriterien für die Zertifizierung in der entsprechenden Methode sorgfältig.

Füllen Sie das/die Antragsformular/e aus und schicken Sie diese/s unter Beilage von Kopien aller nötigen Ausbildungsnachweise (Diplome, Zertifikate, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen) an QualiCert und begleichen Sie gleichzeitig die Erst-Zertifizierungsgebühren.

zum Antragsformular

Schritt 2: Prüfung der Grundanforderungen

Nach Eingang Ihrer Zahlung prüft QualiCert Ihre Unterlagen und informiert Sie schriftlich über Ihre erfolgreiche Zertifizierung oder die Ablehnung Ihres Antrags.

Schritt 3: Austelllen der Qualitätsvereinbarung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung der Zertifizierung Ihrer Qualifikation im betreffenden Bereich. Die Erst-Zertifizierung gilt jeweils bis zum 31.12. der laufenden zweijährigen Gültigkeitsperiode.

Re-Zertifizierung

Schritt 1: Angaben verifizieren

Gemäss den Anforderungen des geprüften normativen Dokumentes wird eine nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Stichprobe von Personen mit zertifizierten Qualifikationen vorgenommen. Diese findet am Ende jeder zweijährigen Gültigkeitsperiode statt. Die ausgewählten Personen werden aufgefordert, Nachweise über Weiterbildungen einzureichen, welche in den Jahren der Gültigkeitsperiode absolviert wurden.

Schritt 2: Evaluation

Nach Eingang der Nachweise über Weiterbildungen und der Zahlung der Re-Zertifizierungsgebühr prüft QualiCert Ihre Unterlagen und informiert Sie schriftlich über Ihre erfolgreiche Zertifizierung oder die Ablehnung Ihres Antrags.

Schritt 3: Zertifizierungsbestätigung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung der Zertifizierung Ihrer Qualifikation im betreffenden Bereich. Die Re-Zertifizierung ist zwei Kalenderjahre gültig.

Kriterien für Erst- und Re-Zertifizierung

Das Personal muss klar definierte Qualitätskriterien erfüllen, um von QualiCert erfolgreich zertifiziert zu werden. Die Kriterien sind für die verschiedenen gesundheitswirksamen Methoden unterschiedlich. Sie finden die Kriterien Ihrer Methode und die Antragsformulare im entsprechenden Fachbereich.

Alexander-Technik
Aquatraining
Atemgymnastik
Autogenes Training
Beckenbodengymnastik
EMS-Training
Feldenkrais
Fitness (inkl. Personal Trainer und Pilates)
Geburtsvorbereitung
Nordic Walking
Qi Gong
Rückbildungsgymnastik
Rückengymnastik
Rückenschule
Schwangerschaftsgymnastik
Tai Chi
Walking
Yoga

Gebühren

Gebühren für die Zertifizierung von Personalqualifikationen

Auch bei der Zertifizierung von Personalqualifikationen unterscheiden sich die Gebühren bei Erst-Zertifizierung und Re-Zertifizierung.

Erst-Zertifizierung

Die Gebühren betreffen immer die Gültigkeit der Erst-Zertifizierung bis zum Ende der laufenden zweijährigen Gültigkeitsperiode. Sie bestehen aus der einmaligen Grundgebühr und sind abhängig vom Zeitpunkt der Antragsstellung und der Anzahl Zertifizierungsbereiche:

Anzahl BereicheAntragsstellung im ersten Jahr der laufenden GültigkeitsperiodeAntragsstellung im zweiten Jahr der laufenden Gültigkeitsperiode
ein BereichCHF 205.00 inkl. MwSt.CHF 165.00 inkl. MwSt.
zwei BereicheCHF 265.00 inkl. MwSt.

CHF 195.00 inkl. MwSt.

drei BereicheCHF 315.00 inkl. MwSt.CHF 215.00 inkl. MwSt.
vier BereicheCHF 345.00 inkl. MwSt.CHF 235.00 inkl. MwSt.
ab fünf BereichenCHF 360.00 inkl. MwSt.

CHF 245.00 inkl. MwSt.

Hinweis

Für die Zertifizierung einer Qualifikation für das laufende Kalenderjahr bis zum Ende der aktuellen zweijährigen Gültigkeitsperiode muss der Antrag spätestens am 30. November bei QualiCert eintreffen. Bei Anträgen, die im Dezember bei QualiCert eingehen, ist eine Zertifizierung nur noch für das Folgejahr bis zum Ende der laufenden, zweijährigen Gültigkeitsperiode möglich.

Die Gebühren für die zweijährige Re-Zertifizierung hängen von der Anzahl Bereiche ab, die Sie re-zertifizieren wollen und sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Gesamtbetrag
ein BereichCHF 130.00 inkl. MwSt.

zwei Bereiche

CHF 230.00 inkl. MwSt.
drei BereicheCHF 320.00 inkl. MwSt.
vier BereicheCHF 365.00 inkl. MwSt.
ab fünf Bereichen
CHF 390.00 inkl. MwSt.

Fragen und Antworten

In der Regel dauert dieses zwischen zwei und vier Wochen.

Die Erst-Zertifizierung ist bis Ende der zweijährigen Zertifizierungsperiode gültig. Die Re-Zertifizierung ist jeweils 2 Jahre gültig. Für die Re-Zertifizierung müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Nach der automatischen Rechnungsstellung im letzten Viertel des Jahres muss die Re-Zertifizierungsgebühr überwiesen worden sein.
  • Es muss zudem eine Weiterbildung absolviert werden.

Nein, das genügt nicht. Als Voraussetzung für das Pauschalabkommen wurden zahlreiche Kriterien überprüft, die bei einem individuellen Zertifizierungsverfahren nicht überprüft werden können, für die Qualität des Angebots aber wichtig sind.

Bei individuellen Zertifizierungsverfahren können nur Qualifikationsnachweise überprüft werden. Deshalb sind die Ausbildungsanforderungen für eine individuelle Zertifizierung unter Umständen höher.

Pro Kursbereich, für den Sie zertifiziert sind, muss pro Kalenderjahr mindestens ein Tag (= mind. 6h) Weiterbildung nachgewiesen werden. Die Themen der besuchten Weiterbildung müssen nicht unbedingt fachspezifisch sein, die Weiterbildung kann auch einem allgemeinen Thema zu Prävention gewidmet sein (Bewegung, Ernährung, Entspannung, Präventionskonzepte usw.).

BLS-CPR-Aus- oder Weiterbildungen werden hingegen nicht als Weiterbildung akzeptiert. Ausserdem müssen die besuchten Weiterbildungsanlässe öffentlich ausgeschrieben worden sein, und bei der organisierenden Institution muss die Aus- und Weiterbildung zum professionell betriebenen Kerngeschäft gehören. Es können nicht einfach normale Kurse für Endverbraucher besucht werden.

Nein, wir bitten Sie, unaufgefordert keine Weiterbildungsnachweise einzureichen. Unaufgefordert eingereichte Weiterbildungsnachweise werden nicht geprüft und entsorgt.

Nein. QualiCert arbeitet transparent – auch bezüglich der Gebühren. Der umfangreichste Teil der anfallenden Arbeiten, nämlich die Beurteilung der Qualifikationen und des Fragebogens, haben trotz der Ablehnung stattgefunden und müssen auch entschädigt werden. Deshalb wird bei einer Ablehnung des Erst-Zertifizierungsantrags zwar die Bereichsgebühr, aber nicht die Grundgebühr zurückerstattet. Detailinformationen finden Sie unter Gebühren.

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