Qualicert Zertifizierung Kursanbieter

Zertifizierung Kursanbieter

Ihre Vorteile

Anerkennung durch Krankenversicherungen

Mit einer QualiCert-Zertifizierung wird Ihr Angebot offiziell anerkannt. Kundinnen und Kunden mit Zusatzversicherung erhalten Präventionsbeiträge zurück – ein klarer Mehrwert für Ihren Betrieb.

ZSR-Nummer inklusive

Wir beantragen und verwalten Ihre ZSR-Nummer ohne Zusatzkosten. Diese ist Voraussetzung für die Abrechnung mit Krankenversicherern und bei uns automatisch im Preis enthalten.

Rechtssicherheit und geprüfte Qualität

Unsere Zertifizierung belegt, dass Ihr Angebot höchste Anforderungen an Qualität und Sicherheit erfüllt – ein Wettbewerbsvorteil, der auch im Haftungsfall zählt. 

Persönliche Beratung

Profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung. Wir begleiten Sie individuell, in drei Landessprachen, und stehen Ihnen jederzeit zur Seite – telefonisch, online oder direkt vor Ort.

Sichtbarkeit und Vertrauen

Ihre Einrichtung erscheint im offiziellen QualiCert-Verzeichnis, wird von Versicherten aktiv gesucht und gewinnt durch das führende Schweizer Zertifikat an Glaubwürdigkeit.

Bin ich ein:e Kursanbieter:in?

Kursanbieter:in ist die Person oder Organisation, die rechtlich für die Durchführung der Kurse verantwortlich ist (= rechtlich verantwortliche Trägerschaft). Das kann ein Unternehmen oder auch eine selbständig erwerbende Person sein.

Um herauszufinden, ob Sie Kursanbieter:in sind, beantworten Sie bitte folgende Fragen:

Ja oder Nein

Bin ich gegenüber den Teilnehmenden Vertragspartner:in und trage die Verantwortung für die Kurse?

Ja oder Nein

Bezahle ich die Kursleiter:innen direkt (z. B. aus den Teilnahmegebühren)?

Wenn Sie eine oder beide Fragen mit „Ja“ beantworten, sind Sie nicht nur Kursleiter:in, sondern auch Kursanbieter:in und müssen sich entsprechend zertifizieren lassen.

Wenn Sie beide Fragen mit „Nein“ beantworten, informieren Sie bitte die Institution, die für Ihre Kurse rechtlich verantwortlich ist. Wichtig: Krankenkassenbeiträge werden nur vergütet, wenn sowohl die Kursleiter:innen als auch der Kursanbieter zertifiziert sind.

Verfahren

Es wird zwischen einer Erst-Zertifizierung und einer Re-Zertifizierung unterschieden. Die Erst-Zertifizierung ist bis zum Ende der festgelegten zweijährigen Zertifizierungsperiode gültig, während jede Re-Zertifizierung die Gültigkeit jeweils um weitere zwei Jahre verlängert.


Die zweijährigen Zertifizierungsperioden

vom 01.01.2025
bis 31.12.2026
vom 01.01.2027
bis 31.12.2028
vom 01.01.2029
bis 31.12.2030

Noch nicht zertifiziert

Ich möchte mich als Kursanbieter:in zertifizieren.

Schritt 1

Reichen Sie Ihren Antrag ein

Melden Sie sich als Kursanbieter zur Zertifizierung an, indem Sie das Antragsformular ausfüllen und absenden. Gleichzeitig bezahlen Sie die im Formular ausgewiesene Antragsgebühr. 

Sobald die Gebühr eingetroffen ist, erhalten Sie von QualiCert die vollständige Dokumentation: eine Übersicht, welche Unterlagen in welcher Form einzureichen sind, sowie detaillierte Informationen zum weiteren Ablauf der Zertifizierung.

zum Antragsformular

Schritt 2

Prüfung der Grundanforderungen

Sobald Ihre Unterlagen vollständig eingereicht sind und die Gebühr bezahlt wurde, prüft QualiCert Ihre Angaben, Nachweise und Dokumente sorgfältig.

  • Bei vollständiger Konformität sind die Grundanforderungen erfüllt und Sie werden als Kursanbieter zertifiziert.
  • Bei offenen Punkten erhalten Sie konkrete Hinweise, welche Korrekturen oder Ergänzungen noch nötig sind, um die Konformität zu erreichen.

Unsere Expert:innen begleiten Sie dabei persönlich durch den gesamten Prozess.

Schritt 3

Abschluss & Zertifizierung

Gratulation: Sie erfüllen alle Qualitätskriterien!

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die QualiCert-Zertifizierung. Die Erst-Zertifizierung gilt jeweils bis zum 31.12. der laufenden zweijährigen Gültigkeitsperiode.
  • Sie erhalten das Zertifikat und das Gütesiegel sowie die ZSR-Nummer für die Abrechnung mit den Krankenversicherern (Beantragung und Kosten übernimmt QualiCert).
  • Zudem stellen wir Ihnen umfangreiche Kommunikationsmaterialien zur Verfügung – von der Abonnementsbestätigung für Ihre Kunden über Gütesiegel-Dateien und Thekenaufsteller bis hin zu Social-Media-Content.  

Bereits zertifiziert

Die Re-Zertifizierung steht an.

Schritt 1

Angaben verifizieren

QualiCert stellt den Anbieter:innen im 3. Quartal des zweiten Jahres der Zertifizierungsperiode die Aufforderung zur Re-Zertifizierung zu. Anbieter:innen müssen für die Re-Zertifizierung ihre Angaben verifizieren, die Sicherstellung der Haftpflichtversicherung nachweisen und ihr Personal (Kursleitende) melden. Zudem können weitere Anforderungen Teil des Überprüfung sein. 

Schritt 2

Evaluation

Sobald Ihre Unterlagen vollständig eingereicht sind und die Re-Zertifizierungsgebühr bezahlt wurde, prüft QualiCert Ihre Angaben, Nachweise und Dokumente sorgfältig.

  • Bei vollständiger Konformität sind die Grundanforderungen erfüllt und Sie werden als Kursanbieter re-zertifiziert.
  • Bei offenen Punkten erhalten Sie konkrete Hinweise, welche Korrekturen oder Ergänzungen noch nötig sind, um die Konformität zu erreichen.
Schritt 3

Zertifizierungsbestätigung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ende Dezember die Bestätigung der Zertifizierung für eine weitere Zweijahresperdiode. Damit ist die erfolgreiche Zusammenarbeit mit QualiCert für zwei weitere Jahre gesichert.

Kriterien

Administration

Alle Informationen zum Kursanbieter und Kursangebot müssen vorliegen.

Qualifikation der Kursleitenden

Die leitenden Personen müssen über eine zertifizierte Qualifikation in der betreffenden Methode verfügen. Je nach Zertifizierungsbereich (Methode) müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden. 

Die Anforderungen für eine Zertifizierung der Qualifikation finden Sie unter Kriterien Personal.

Haftpflichtversicherung

Es muss den Nachweis einer laufenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit Kopie der Police und einem Beleg für die bezahlte Prämie) vorgelegt werden. 

Nachweis des Rechtsstatus

Es muss ein Handelsregistereintrag oder Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) nachgewiesen werden. 

Ethikcode

Einen unternehmensspezifischen Ethikcode mit vorgeschriebenen Mindestinhalten muss unterschrieben eingeschickt werden. 

Kundenvertrag oder Quittung

Ein Vertrag oder Quittung mit Mindestinhalten zu Rechten und Pflichten der Vertragspartner:innen sowie zur Kommunikation dieser Rechte und Pflichten muss vorgelegt werden. 

Datenschutz

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen muss gelesen und bestätigt werden.

Notfallmanagement

Es muss sichergestellt sein, dass die in der Norm beschriebenen Kriterien bzgl. Notfallkompetenz, Notfallorganisation und Notfallmaterial gewährleistet sind. 

Anbieter von EMS-Training

Anbieter von EMS-Training (Elektromyostimulation) müssen zusätzlich die spezifischen Anforderungen der EMS[Safe]-Norm erfüllen.

Gebühren


Eine Zertifizierung läuft jeweils in festen Zweijahresperioden (2025–2026, 2027–2028, 2029–2030 usw.).

  • Die Erst-Zertifizierung kostet im ersten Jahr der laufenden Periode CHF 360.– (inkl. MwSt. und ZSR-Nummer) und im zweiten Jahr CHF 285.– (inkl. MwSt. und ZSR-Nummer). Sie ist immer bis zum Ende der aktuellen Zweijahresperiode gültig.
  • Die Re-Zertifizierung alle zwei Jahre kostet CHF 185.– (inkl. MwSt. und ZSR-Nummer).
  • EMS-Training: Für Anbieter von EMS-Training (Elektromyostimulation) wird zusätzlich alle zwei Jahren CHF 300.– (inkl. MwSt.) für die Überprüfung der EMS[Safe]-Norm fällig.

Fragen und Antworten

Ein Kurs gilt als anerkannt, wenn sowohl die Qualifikation der Kursleitung als auch die Zertifizierung des Anbieters vorliegen.

Das bedeutet konkret:

  • Die Kursleitung verfügt über eine gültige Zertifizierung als Kursleiter:in.
  • Der Kursanbieter ist durch die entsprechende Zertifizierungsstelle als Anbieter:in anerkannt.

Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können Teilnehmer:innen für den Kurs bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen.

Das Verfahren geht schnell, wenn Ihre Unterlagen vollständig eingereicht sind. Sobald alles bei QualiCert vorliegt und die Gebühr eingegangen ist, erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Rückmeldung.

Unsere Expert:innen begleiten Sie von Beginn an – von der Anmeldung bis zur erfolgreichen Zertifizierung. So können Sie Ihren Teilnehmenden schon bald einen anerkannten, zertifizierten Kurs anbieten.

Die Zertifizierung als Anbieter:in ist grundsätzlich während den aktuellen fixen Zweijahresperiode gültig. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt die Re-Zertifizierung, bei der QualiCert unter anderem Ihr Kursangebot, die Weiterbildungen sowie die Zertifizierung aller Kursleitenden überprüft.

So bleibt Ihre Anerkennung aktuell – und Ihre Teilnehmenden können sich jederzeit auf die Qualität Ihrer Kurse verlassen.

Für die Zertifizierung benötigen alle Anbieter:innen eine passende Haftpflichtversicherung:

  • Fitnessstudios oder Anbieter:innen im Handelsregister → Betriebshaftpflichtversicherung auf den eingetragenen Namen
  • Vereine → Vereinshaftpflichtversicherung auf den statutarischen Vereinsnamen
  • Einzelpersonen (selbständig Erwerbende) → in der Regel Berufshaftpflichtversicherung; je nach Tätigkeit und Einkommen kann auch eine Betriebs- oder Privathaftpflicht anerkannt werden

Damit ist sichergestellt, dass Sie als Anbieter:in ausreichend abgesichert sind und Ihre Teilnehmenden auf höchste Sicherheit vertrauen können.

Ja. Neben Unternehmen wie AG, GmbH oder Einzelfirma können auch natürliche Personen als selbständig Erwerbende zertifiziert werden. Damit ist Ihre Tätigkeit offiziell anerkannt und Sie können Ihren Kund:innen Kurse mit Qualitätszertifikat anbieten. Dazu müssen Sie lediglich eine UID-Nummer nachweisen können.

Kein Problem – fehlende Unterlagen sind kein Hindernis für Ihre Zertifizierung. QualiCert stellt Ihnen bei der Anmeldung Hilfsdokumente und Vorlagen mit den genauen Anforderungen zur Verfügung.

Darin ist beschrieben, wie die Unterlagen erstellt werden sollen – zum Beispiel für einen Ethikcode oder einen Vertrag. So wissen Sie genau, welche Inhalte erwartet werden und können die Dokumente eigenständig erarbeiten.

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