Administration
Alle Informationen zum Kursanbieter und Kursangebot müssen vorliegen.
Kursanbieter:in ist die Person oder Organisation, die rechtlich für die Durchführung der Kurse verantwortlich ist (= rechtlich verantwortliche Trägerschaft). Das kann ein Unternehmen oder auch eine selbständig erwerbende Person sein.
Um herauszufinden, ob Sie Kursanbieter:in sind, beantworten Sie bitte folgende Fragen:
Ja oder Nein
Bin ich gegenüber den Teilnehmenden Vertragspartner:in und trage die Verantwortung für die Kurse?
Ja oder Nein
Bezahle ich die Kursleiter:innen direkt (z. B. aus den Teilnahmegebühren)?
Wenn Sie eine oder beide Fragen mit „Ja“ beantworten, sind Sie nicht nur Kursleiter:in, sondern auch Kursanbieter:in und müssen sich entsprechend zertifizieren lassen.
Wenn Sie beide Fragen mit „Nein“ beantworten, informieren Sie bitte die Institution, die für Ihre Kurse rechtlich verantwortlich ist. Wichtig: Krankenkassenbeiträge werden nur vergütet, wenn sowohl die Kursleiter:innen als auch der Kursanbieter zertifiziert sind.
Es wird zwischen einer Erst-Zertifizierung und einer Re-Zertifizierung unterschieden. Die Erst-Zertifizierung ist bis zum Ende der festgelegten zweijährigen Zertifizierungsperiode gültig, während jede Re-Zertifizierung die Gültigkeit jeweils um weitere zwei Jahre verlängert.
Die zweijährigen Zertifizierungsperioden
vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 | vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 | vom 01.01.2029 bis 31.12.2030 |
Ich möchte mich als Kursanbieter:in zertifizieren.
Die Re-Zertifizierung steht an.
Alle Informationen zum Kursanbieter und Kursangebot müssen vorliegen.
Die leitenden Personen müssen über eine zertifizierte Qualifikation in der betreffenden Methode verfügen. Je nach Zertifizierungsbereich (Methode) müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden.
Die Anforderungen für eine Zertifizierung der Qualifikation finden Sie unter Kriterien Personal.
Es muss den Nachweis einer laufenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit Kopie der Police und einem Beleg für die bezahlte Prämie) vorgelegt werden.
Es muss ein Handelsregistereintrag oder Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) nachgewiesen werden.
Einen unternehmensspezifischen Ethikcode mit vorgeschriebenen Mindestinhalten muss unterschrieben eingeschickt werden.
Ein Vertrag oder Quittung mit Mindestinhalten zu Rechten und Pflichten der Vertragspartner:innen sowie zur Kommunikation dieser Rechte und Pflichten muss vorgelegt werden.
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen muss gelesen und bestätigt werden.
Es muss sichergestellt sein, dass die in der Norm beschriebenen Kriterien bzgl. Notfallkompetenz, Notfallorganisation und Notfallmaterial gewährleistet sind.
Anbieter von EMS-Training (Elektromyostimulation) müssen zusätzlich die spezifischen Anforderungen der EMS[Safe]-Norm erfüllen.
Eine Zertifizierung läuft jeweils in festen Zweijahresperioden (2025–2026, 2027–2028, 2029–2030 usw.).
Ein Kurs gilt als anerkannt, wenn sowohl die Qualifikation der Kursleitung als auch die Zertifizierung des Anbieters vorliegen.
Das bedeutet konkret:
Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können Teilnehmer:innen für den Kurs bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen.
Das Verfahren geht schnell, wenn Ihre Unterlagen vollständig eingereicht sind. Sobald alles bei QualiCert vorliegt und die Gebühr eingegangen ist, erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Rückmeldung.
Unsere Expert:innen begleiten Sie von Beginn an – von der Anmeldung bis zur erfolgreichen Zertifizierung. So können Sie Ihren Teilnehmenden schon bald einen anerkannten, zertifizierten Kurs anbieten.
Die Zertifizierung als Anbieter:in ist grundsätzlich während den aktuellen fixen Zweijahresperiode gültig. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt die Re-Zertifizierung, bei der QualiCert unter anderem Ihr Kursangebot, die Weiterbildungen sowie die Zertifizierung aller Kursleitenden überprüft.
So bleibt Ihre Anerkennung aktuell – und Ihre Teilnehmenden können sich jederzeit auf die Qualität Ihrer Kurse verlassen.
Für die Zertifizierung benötigen alle Anbieter:innen eine passende Haftpflichtversicherung:
Damit ist sichergestellt, dass Sie als Anbieter:in ausreichend abgesichert sind und Ihre Teilnehmenden auf höchste Sicherheit vertrauen können.
Ja. Neben Unternehmen wie AG, GmbH oder Einzelfirma können auch natürliche Personen als selbständig Erwerbende zertifiziert werden. Damit ist Ihre Tätigkeit offiziell anerkannt und Sie können Ihren Kund:innen Kurse mit Qualitätszertifikat anbieten. Dazu müssen Sie lediglich eine UID-Nummer nachweisen können.
Kein Problem – fehlende Unterlagen sind kein Hindernis für Ihre Zertifizierung. QualiCert stellt Ihnen bei der Anmeldung Hilfsdokumente und Vorlagen mit den genauen Anforderungen zur Verfügung.
Darin ist beschrieben, wie die Unterlagen erstellt werden sollen – zum Beispiel für einen Ethikcode oder einen Vertrag. So wissen Sie genau, welche Inhalte erwartet werden und können die Dokumente eigenständig erarbeiten.