Qualicert Zertifizierung Kursanbieter

Zertifizierung Kursanbietende

Hinweis

Als Anbieter:in von gesundheitsfördernden Kursen erhalten Sie mit einer Zertifizierung durch QualiCert ein Gütesiegel, welches Sie für Ihre hohe Kompetenz und Seriosität auszeichnet. Damit Ihre Kund:innen bei den Krankenkassen Beiträge an die Kursgebühren geltend machen können, müssen sowohl die rechtlich verantwortliche Trägerschaft als Kursanbieter:innen als auch die leitenden Personen für ihre Qualifikationen in den betreffenden Bereichen zertifiziert sein.

Als Kursanbieter gilt die rechtlich verantwortliche Trägerschaft. Das ist jene juristische oder natürliche Person, die gemäss Schweizerischem Obligationenrecht als Vertragspartner der Kund:innen die Haftung dafür trägt, dass die vertraglich vereinbarte Gegenleistung für die Teilnahmegebühren der Kund:innen erbracht wird. Vertragspartner können juristische Personen (bspw. AG oder GmbH) oder natürliche Personen (bspw. Einzelfirma oder einfache Gesellschaft) sein. 


Sie sind im Sinne der Kriterien dann ein Anbieter, wenn Sie eine oder beide der nachfolgenden Fragen mit «JA» beantworten können/müssen:

  1. Sind Sie aus rechtlicher Sicht für die Teilnehmer:innen an den Kursen, welche Sie leiten, eine:r der zwei Vertragspartner:innen1,2 und haften deshalb für die Erfüllung der Verbindlichkeit3 «Kursleistung»?
  2. Zahlen Sie sich die Entschädigung für die Leitung Ihrer Kurse aus den Einnahmen der Teilnahmegebühren selbst?

Falls Sie eine oder beide Fragen mit «JA» beantwortet haben, sind Sie für Ihre Kurse nicht nur Leiter:in, sondern auch die rechtlich verantwortliche Trägerschaft (= Anbieter) und müssen sich gemäss den Kriterien zertifizieren lassen. 

Falls Sie oben beide Fragen mit «NEIN» beantwortet haben, dann informieren Sie bitte jene Institution, die für Ihre Kurse die rechtlich verantwortliche Trägerschaft ist, darüber, dass Krankenversicherungsbeiträge für die Teilnehmer:innen an den Kursen nur dann bezahlt werden, wenn zusätzlich zu Ihrer Person als zertifizierte:r Kursleiter:in auch der Anbieter oder die Anbieterin zertifiziert ist.

1 Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 1.

2 Vertragspartner kann gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 13 sein, wer handlungsfähig ist. Gemäss Art. 12 ff. ZGB ist dies bei natürlichen Personen bei Urteilsfähigkeit und Mündigkeit, bei juristischen Personen gemäss Art. 54 ZGB mit der gesetzlichen Anerkennung der Fall.

3 Vertragshaftung gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) Art. 97 ff.

Zertifizierung Kursanbieter

Ihre Vorteile

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Krankenkassenanerkennung mehr erfahren
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Besseres Image und Marketing mehr erfahren
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Unterstützung bei der Sicherstellung von Qualitätsstandards mehr erfahren
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Kostenloser Erhalt einer ZSR-Nummer für die Abrechnung mit den Krankenversicherern mehr erfahren

Verfahren

Bei den Verfahren wird unterschieden zwischen einem Erst-Zertifizierungsverfahren und einem Re-Zertifizierungsverfahren. Die Erst-Zertifizierung ist bis Ende der fixen zweijährigen Zertifizierungsperiode gültig. Die Re-Zertifizierung ist jeweils wiederum für zwei Jahre gültig.


Die zweijährigen Zertifizierungsperioden

vom 01.01.2017
bis 31.12.2018
vom 01.01.2019
bis 31.12.2020
vom 01.01.2021
bis 31.12.2022
vom 01.01.2023
bis 31.12.2024
vom 01.01.2025
bis 31.12.2026
vom 01.01.2027
bis 31.12.2028

Ablauf der Erst-Zertifizierung

Schritt 1: Antragsformular ausfüllen

Falls Sie an einer Zertifizierung als Anbieter:in interessiert sind, benötigen Sie die Antragsformulare und eine Wegleitung. Diese können Sie hier beantragen.

zum Antragsformular

Schritt 2: Prüfung der Grundanforderungen

Sobald wir Ihre vollständigen Daten erhalten haben und die Erst-Zertifizierungsgebühr bezahlt ist, werden Ihre Angaben, Nachweise und Dokumente analysiert. Sollten einige Kriterien noch nicht erfüllt sein, werden Sie aufgefordert, zielgerichtete Massnahmen zu ergreifen und die entsprechenden Nachweise an QualiCert zu senden.

Schritt 3: Ausstellen der Qualitätsvereinbarung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zertifizierungsbestätigung. Die Erst-Zertifizierung gilt jeweils bis zum 31.12. der laufenden zweijährigen Gültigkeitsperiode. Sie erhalten sämtliche mit der Erst-Zertifizierung verbundenen Dokumente und Insignien sowie eine ZSR-Nummer für die Abrechnung mit den Krankenversicherern.

Ablauf der Re-Zertifizierung

Schritt 1: Angaben verifizieren

QualiCert stellt den Anbieter:innen im 3. Quartal des Jahres die Aufforderung zur Re-Zertifizierung zu. Anbieter:innen müssen für die Re-Zertifizierung ihre Angaben verifizieren, die Sicherstellung der Haftpflichtversicherung nachweisen und ihr Personal (Kursleitende) melden.

Schritt 2: Evaluation

Sobald wir Ihre vollständigen Daten erhalten haben und die Re-Zertifizierungsgebühr bezahlt ist, werden Ihre Angaben, Nachweise und Dokumente analysiert. Sollten einige Kriterien noch nicht erfüllt sein, werden Sie aufgefordert, zielgerichtete Massnahmen zu ergreifen und die entsprechenden Nachweise an QualiCert zu senden. Damit die Zertifizierung ausgesprochen werden kann, müssen alle Kursleitenden die Personalkriterien erfüllen.

Schritt 3: Zertifizierungsbestätigung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zertifizierungsbestätigung. Die Re-Zertifizierung ist zwei Kalenderjahre gültig.

Kriterien Trägerschaft

QualiCert prüft als Zertifizierungsinstitution und unabhängige, neutrale dritte Partei ausschliesslich nach klar und eindeutig definierten Qualitätskriterien. Diese müssen alle Kund:innen uneingeschränkt erfüllen. QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung auch bei erfüllten Anforderungen/Kriterien an die Qualität des gesundheitswirksamen Trainings- und Bewegungsangebots abzulehnen, wenn Anzeichen bestehen, dass Antragsteller:innen keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten. Dieser Qualitätsanspruch unterscheidet uns von anderen Institutionen.

Die Kriterien, die durch die Trägerschaft gesundheitsfördernder Kurse (Kursanbieter:innen) erfüllt werden müssen, umfassen die folgenden Anforderungsbereiche:

Administration
Administration

Vollständige Adressangaben inkl. E-Mail-Adresse.

Qualifikation der Kursleitenden
Qualifikation der Kursleitenden

Die leitenden Personen müssen über eine zertifizierte Qualifikation in der betreffenden Methode verfügen. Die Anforderungen für eine Zertifizierung der Qualifikation finden Sie unter Kriterien Personal.

Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung

Sie müssen den Nachweis einer laufenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit Kopie der Police und einem Beleg für die bezahlte Prämie) vorlegen können.

Nachweis des Rechtsstatus
Nachweis des Rechtsstatus

Folgendes müssen Sie vorlegen können: 

  • Handelsregistereintrags oder
  • Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) oder
  • eine Unternehmensphilosophie mit vorgeschriebenen Mindestinhaltspunkten.
Ethikcode
Ethikcode

Einen unternehmensspezifischen Ethikcode mit vorgeschriebenen Mindestinhalten.

Kund:innenvertrag
Kund:innenvertrag

Vorschriften zum Vertrag mit Mindestinhalten zu Rechten und Pflichten der Vertragspartner:innen sowie zur Kommunikation dieser Rechte und Pflichten.

Notfallmanagement
Notfallmanagement

Die Verpflichtung die methodenspezifisch erlassenen Notfallmassnahmen umzusetzen.

Kriterien Personal
Kriterien Personal

Das Personal muss klar definierte Qualitätskriterien erfüllen, um von QualiCert erfolgreich zertifiziert zu werden. QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung auch bei erfüllten Anforderungen/Kriterien an die Qualität des gesundheitswirksamen Trainings- und Bewegungsangebots abzulehnen, wenn Anzeichen bestehen, dass die Antrag stellende Person keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bietet. Je nach Zertifizierungsbereich (Methode) müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden.

Wir zertifizieren Kursanbieter:innen und Kursleiter:innen nach der Norm für höchste Sicherheit und Qualität im Unterrichten von gesundheitswirksamen Kursen: CourseActive.

Gebühren

Eine Erst-Zertifizierung als Kursanbieter:in ist jeweils bis Ende der aktuellen, fixen zweijährigen Zertifizierungsphase gültig.


Die zweijährigen Zertifizierungsperioden

vom 01.01.2021
bis 31.12.2022
vom 01.01.2023
bis 31.12.2024
vom 01.01.2025
bis 31.12.2026
vom 01.01.2027
bis 31.12.2028
vom 01.01.2029
bis 31.12.2030
vom 01.01.2031
bis 31.12.2032


Für die einmalige Erst-Zertifizierung im ersten Jahr der fixen Phase betragen die Gebühren CHF 360.– inkl. Mehrwertsteuer. Für die einmalige Erst-Zertifizierung im zweiten Jahr der fixen Phase betragen die Gebühren CHF 285.– inkl. Mehrwertsteuer. Die Erst-Zertifizierung gilt jeweils bis zum 31.12. der laufenden zweijährigen Gültigkeitsperiode.

Für die zweijährliche Re-Zertifizierung betragen die Gebühren CHF 185.– inkl. Mehrwertsteuer.

Fragen und Antworten

Ein Kurs ist anerkannt, wenn sowohl die Anbietenden (= rechtlich verantwortliche Trägerschaft) der Kurse als auch die leitende Person für ihre Qualifikationen im betreffenden Bereich zertifiziert ist.

Als Kursanbieter:in gilt die rechtlich verantwortliche Trägerschaft. Das ist jene juristische oder natürliche Person, die gemäss Schweizerischem Obligationenrecht als Vertragspartner:in der Kund:innen die Haftung dafür trägt, dass die vertraglich vereinbarte Gegenleistung für die Teilnahmegebühren der Kund:innen erbracht wird. Vertragspartner können Unternehmen gemäss Schweizerischem Obligationenrecht, also beispielsweise AG, GmbH, Einzelfirma etc. sein, aber auch natürliche Personen als selbständig Erwerbende.

Sie sind im Sinne der Kriterien dann ein:e Anbieter:in, wenn Sie eine oder beide der nachfolgenden Fragen mit «JA» beantworten können/müssen:

  1. Sind Sie aus rechtlicher Sicht für die Teilnehmer:innen an den Kursen, welche Sie leiten, eine:r der zwei Vertragspartner:innen1,2 und haften deshalb für die Erfüllung der Verbindlichkeit3 «Kursleistung»?
  2. Zahlen Sie sich die Entschädigung für die Leitung Ihrer Kurse aus den Einnahmen der Teilnahmegebühren selbst?

Falls Sie eine oder beide Fragen mit «JA» beantwortet haben, sind Sie für Ihre Kurse nicht nur Leiter:in, sondern auch die rechtlich verantwortliche Trägerschaft (= Anbieter:in) und müssen sich gemäss den Kriterien zertifizieren lassen. Das Zertifizierungsverfahren kann per E-Mail beantragt werden.

Falls Sie oben beide Fragen mit «NEIN» beantwortet haben, dann informieren Sie bitte jene Institution, die für Ihre Kurse die rechtlich verantwortliche Trägerschaft ist, darüber, dass Krankenversicherungsbeiträge für die Teilnehmer:innen an den Kursen nur dann bezahlt werden, wenn zusätzlich zu Ihrer Person als zertifizierte:r Kursleiter:in auch der Anbieter oder die Anbieterin zertifiziert ist.

1 Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art 1

2 Vertragspartner kann gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) Art 13 sein, wer handlungsfähig ist. Gemäss ZGB-Art 12ff ist dies bei natürlichen Personen bei Urteilsfähigkeit und Mündigkeit / bei juristischen Personen gemäss ZGB-Art 54 mit der gesetzlichen Anerkennung der Fall.

3 Vertragshaftung gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) Art 97ff

Wenn der Fragebogen erfolgreich ausgefüllt wurde und die Zertifizierungsgebühr bei QualiCert eingetroffen ist, bekommen Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Rückmeldung.

Die Erst-Zertifizierung ist bis Ende der zweijährigen Zertifizierungsperiode gültig. Die Re-Zertifizierung ist jeweils zwei Jahre gültig.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss dann nachgewiesen werden, wenn Anbieter:innen im Handelsregister eingetragen sind. Die Versicherungspolice muss in diesem Fall auf den eingetragenen Namen des im Handelsregister eingetragenen Anbietenden lauten.

Eine Vereinspflichtversicherung muss dann nachgewiesen werden, wenn es sich beim Anbietenden um einen Verein gemäss ZGB-Artikel 60ff handelt. Die Versicherungspolice muss in diesem Fall auf den statutarischen Vereinsnamen lauten.

Eine Berufshaftpflichtversicherung kann dann nachgewiesen werden, wenn Anbieter:innen ihre Dienstleistung als einzelne und einzige Person im Sinne der selbständigen Erwerbstätigkeit erbringen. In diesem Falle kann aber auch eine Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Eine Privathaftpflichtversicherung kann dann nachgewiesen werden, wenn die anbietende Person ihre Dienstleistung als einzelne und einzige Person im Sinne der selbständigen Erwerbstätigkeit erbringt. In diesem Falle kann – und je nach dem erzielten Erwerbseinkommen* muss – aber auch eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

* Privathaftpflichtversicherungen enthalten oft eine Haftungsgrenze bezüglich des Einkommens aus der versicherten Tätigkeit. Hat eine Leitungsperson eines Fitnessinstituts (juristisch: Leitertätigkeit bei gesundheitsfördernden Lebensstilinterventionen) z.B. den Betrag von CHF 15'000.– als Haftungsgrenze ausgemacht, so muss die Haftpflichtversicherung nur bezahlen, wenn das Jahreseinkommen aus dieser Tätigkeit diesen Betrag nicht übersteigt. Hat die Person aber mehr verdient, entfällt die Zahlungspflicht der Versicherung, da die versicherte Person bereit ist, einen allfälligen Schaden – dank höherem Einkommen – selber zu begleichen.

Ja, Vertragspartner:innen können Unternehmen gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (beispielsweise AG, GmbH, Einzelfirma etc.) sein, aber auch natürliche Personen als Selbständigerwerbende.

Bei der Anmeldung zur Zertifizierung als Anbieter:in liefern wir Hilfsdokumente mit, worin die Mindestinhalte der Dokumente beschrieben sind und Beispiele aufgelistet sind. Diese können Sie zur Erstellung der Dokumente heranziehen.

Ja, es gibt hier verschiedene Möglichkeiten. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Ein:e Anbieter:in erwirbt sich das Anrecht, wie jede Apotheke, jeder Arzt oder jedes Spital in das Register der Leistungserbringer im Schweizer Gesundheitswesen eingetragen zu werden. Dieser Eintrag ist mit der Zuteilung einer Nummer dieses Registers verbunden, der sogenannten ZSR-Nummer. Diese ist wiederum Voraussetzung dafür, dass die Kund:innen des Centers bei den Krankenversicherern Präventionsbeiträge an die Abo-Kosten geltend machen können.

Bei QualiCert entfallen diese Gebühren für Sie. Diese sind in der Erst-Zertifizierungsgebühr enthalten. Zudem ersparen Sie sich die Mühe, auf eigene Faust eine ZSR-Nummer bei der SASIS AG zu beantragen.

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