Rückenschule

Die Rückenschule ist ein ganzheitliches Konzept zur Vorbeugung und Behandlung von Rückenbeschwerden. Sie kombiniert Übungen zur Kräftigung, Dehnung und Entspannung mit Wissensvermittlung über rückengerechtes Verhalten im Alltag (z. B. Heben, Sitzen, Tragen). Grundlage ist die Annahme, dass durch Aufklärung und gezieltes Training Rückenschmerzen vermieden oder reduziert werden können.

Rückenschule stärkt die Rückenmuskulatur, verbessert Haltung und Beweglichkeit und vermittelt Strategien zum gesunden Umgang mit Belastungen. Sie hilft, Rückenschmerzen vorzubeugen oder zu lindern, steigert das Körperbewusstsein und unterstützt einen rückenfreundlichen Lebensstil.

Die Rückenschule richtet sich an Menschen mit bestehenden Rückenbeschwerden sowie an alle, die vorbeugend aktiv werden möchten. Sie wird meist in Kursen von Physiotherapeut:innen oder speziell geschulten Trainer:innen. 

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Kriterien

Mindestanforderungen

Für die Zertifizierung als KursleiterIn im Bereich Rückenschule müssen Sie die Ausbildung zur Rückenschule der Rheumaliga absolviert haben, über ein Diplom als Physiotherapeut:in verfügen, oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben. Falls Sie eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben, werden zur Beurteilung neben einer Diplomkopie auch detaillierte Angaben zu den Lehrplänen (Inhalts- und Stundenzahlangaben) benötigt.

Re-Zertifizierung

Für eine erfolgreiche Re-Zertifizierung des Personals gelten klare Anforderungen im Bereich der Weiterbildung, welche durch QualiCert überprüft werden. Diese sind im Weiterbildungsreglement festgehalten. Die Anzahl der nachzuweisenden Weiterbildungstage richtet sich nach folgender Tabelle:

Anzahl BereichsqualifikationenAnzahl Weiterbildungstage
1 Bereich2
2 Bereiche3
3 Bereiche3
4 und mehr Bereiche4

Krankenkassenanerkennung

Die Zertifizierung Ihrer Qualifikation als Kursleiter:in ist Bestandteil der Kursanbieterzertifizierung.
Sie allein genügt nicht, damit Teilnehmer:innen Ihrer Kurse bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen können. Dafür ist zusätzlich die Zertifizierung als Kursanbieter:in erforderlich.

Fragen und Antworten

Ein Kurs gilt als anerkannt, wenn sowohl die Qualifikation der Kursleitung als auch die Zertifizierung des Anbieters vorliegen.

Das bedeutet konkret:

  • Die Kursleitung verfügt über eine gültige Zertifizierung als Kursleiter:in.
  • Der Kursanbieter ist durch die entsprechende Zertifizierungsstelle als Anbieter:in anerkannt.

Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können Teilnehmer:innen für den Kurs bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen.

Die Erst-Zertifizierungsgebühr deckt vor allem die Arbeiten für die Prüfung Ihrer Unterlagen und Qualifikationen. Diese Leistungen fallen auch dann an, wenn die Zertifizierung nicht erteilt werden kann. 

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Anforderungen erfüllen, nehmen Sie vorab Kontakt mit QualiCert auf. Wir geben Ihnen gerne Orientierung, damit Sie optimal vorbereitet in das Zertifizierungsverfahren starten.

Die Weiterbildung muss nicht zwingend fachspezifisch sein – auch Themen aus der Prävention wie Bewegung, Ernährung, Entspannung oder Präventionskonzepte sind gültig.

Nicht anerkannt werden hingegen BLS-CPR-Aus- oder Weiterbildungen sowie Kurse, die sich an Endverbraucher richten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung von einer Institution angeboten wird, deren Kerngeschäft die professionelle Aus- und Weiterbildung ist.

Die detaillierten Anforderungen an Weiterbildungen sind im Weiterbildungsreglement festgehalten. Dieses erhalten Sie automatisch bei jeder Erst- oder Re-Zertifizierung.

Nein. Sie müssen Ihre Weiterbildungsnachweise nicht laufend einsenden. QualiCert prüft diese gesammelt im Rahmen Ihrer Re-Zertifizierung.

Personen, die vor dem 1. Januar der Gültigkeitsperiode, für welche die Re-Zertifizierung beantragt wird, das 60. Altersjahr vollendet haben, sind von der Weiterbildungspflicht befreit.

QualiCert empfiehlt jedoch, auch nach Erreichen dieser Altersgrenze weiterhin freiwillig Weiterbildungen zu besuchen. So bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und können die Qualität Ihrer Angebote nachhaltig sicherstellen.

Ja, QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung auch dann abzulehnen, wenn die formalen Anforderungen und Kriterien erfüllt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anzeichen bestehen, dass Antragsteller:innen keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.

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