Qualicert Zertifizierung Kursanbieter

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Zulassungsanforderungen

Alle Stammdaten, Adressen und verantworliche Personen des Anbieters müssen angegeben werden. Es muss ein Handelsregistereintrag oder Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) nachgewiesen werden.

Ein Vertrag oder Quittung mit Mindestinhalten zu Rechten und Pflichten der Vertragspartner:innen sowie zur Kommunikation dieser Rechte und Pflichten muss vorgelegt werden.

Es muss den Nachweis einer laufenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit Kopie der Police und einem Beleg für die bezahlte Prämie) vorgelegt werden.

Einen unternehmensspezifischen Ethikcode mit vorgeschriebenen Mindestinhalten muss unterschrieben eingeschickt werden.

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen muss gelesen und bestätigt werden.

Gebühren

  • Die Zulassung zum Tarif 595 kostet im ersten Jahr CHF 250.– (inkl. MwSt. und ZSR- sowie GLN-Nummer). Die Zulassung ist jeweils für ein Kalenderjahr vom 01.01. bis zum 31.12. gültig.
  • Für die Folgejahren kostet die Zulassung jeweils CHF 100.- (inkl. MwSt. und ZSR- sowie GLN-Nummer)
  • Für Verbände haben wir Spezialkonditionen. Bitte melden Sie sich bei uns für einen Richtpreis. 

Das Zulassungsverfahren zu Tarif 595 richtet sich an Anbieter von ambulanten Gesundheitsförderungs‑ und Präventionsleistungen, deren Angebote nicht zertifizierbar sind, weil sie in einem Tätigkeitsbereich arbeiten, für den keine Zertifizierung vorgesehen oder möglich ist.

Zusätzlich eignet sich das Verfahren für Verbände, die bereits Kooperationen mit einzelnen Versicherungen haben, jedoch (noch) keine Zertifizierung besitzen.

Mit dem Zulassungsverfahren erhalten Sie Zugang zu einer ZSR‑Nummer und einer GLN‑Nummer. Diese benötigen Sie, um ab dem 01.01.2027 Ihre Leistungen nach dem neuen Rechnungsstandard gegenüber den Versicherungen abrechnen zu können.

Die Zulassung hat keinen Einfluss auf die Anerkennung durch die Versicherer. Sie berechtigt ausschliesslich zur Rechnungsstellung nach Tarif 595 und ist nicht mit einer Zertifizierung gleichzusetzen.

Der Rückforderungsbeleg muss über eine spezialisierte Software erstellt werden, die alle Tarif- und Pflichtangaben automatisch berücksichtigt und den Beleg nach dem neuen Standard generiert.

QualiCert hat mit dem Anbieter der Software fitflowPro eine exklusive Partnerschaft abgeschlossen. Ziel ist es, dass die für den Rückforderungsbeleg erforderlichen Grundfunktionen für QualiCert-Kundinnen und -Kunden kostengünstig, kundenfreundlich und einfach bedienbar zur Verfügung stehen.

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