Mit der Einführung des Tarifs 595 und des neuen Rechnungsstandards müssen Anbieter, die mit Versicherungen abrechnen möchten, über eine gültige ZSR‑Nummer sowie eine GLN‑Nummer verfügen. Bislang wurden diese Nummern ausschliesslich an zertifizierte Anbieter von ambulanten Gesundheitsförderungs‑ und Präventionsleistungen vergeben.
Der Tarif 595 umfasst jedoch auch Angebote, die von den bestehenden Zertifizierungsstellen nicht zertifiziert werden können. Zudem bestehen bereits heute Kooperationen zwischen Versicherungen und einzelnen Anbietern oder Verbänden, die unabhängig von einer Zertifizierung funktionieren.
Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter solcher Leistungen nicht mehr wie bisher mit den Versicherern abrechnen. Sie müssen ebenfalls den Tarif 595 anwenden und den neuen Rechnungsstandard einhalten.
Um diesen Anbietern den Übergang zu ermöglichen, hat QualiCert ein spezifisches Verfahren entwickelt, mit dem sie ohne Zertifizierung eine ZSR‑ und GLN‑Nummer erhalten können.