Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Einleitung
    1. Die QualiCert AG (nachfolgend QualiCert) ist eine unabhängige Zertifizierungsinstitution, die nach erfolgter Überprüfung anhand von klar definierten Qualitätskriterien Fitnesscentern, Kursanbietenden und Kursleitenden krankenkassenanerkannte Zertifizierungen ausstellt. Dabei überprüft QualiCert die Konformität folgender Normen und Anforderungskataloge:

      - Fit[Safe]
      - EMS[Safe]
      - Course[Active]
      - SN EN 17229:19
  2. Zertifizierung Fitnesscenter
    1. Damit einem Fitnesscenter die Zertifizierung erteilt werden kann, muss dieses das Erst-Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Die Zertifizierung hat eine Gültigkeit von grundsätzlich vier Jahren, wobei die Zertifizierung jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember gilt und eine jährliche Evaluation der Kriterien (Re-Zertifizierung) durch QualiCert mit Verlängerung der Zertifizierung um ein weiteres Kalenderjahr erfolgt. Nach erfolgreicher Re-Zertifizierung im vierten Jahr der Zertifizierungsperiode wird die Gültigkeit der Zertifizierung für das Fitnesscenter jeweils um weitere vier Jahre verlängert.
    2. Die Qualitätskriterien sind von den Kund:innen uneingeschränkt zu erfüllen. QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung des Centers auch bei erfüllten Anforderungen/Kriterien abzulehnen, wenn Anzeichen bestehen, dass dieses keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bietet.
    3. Bei begründetem Anlass, bspw. bei der Feststellung von Kriterienabweichungen, hat QualiCert das Recht, zum Zweck der Qualitätssicherung nach Anhörung des Kunden zusätzlich zu den regulären Audits weitere Audits durchzuführen.
    4. Erst-Zertifizierung
      Das Erst-Zertifizierungsverfahren umfasst die folgenden, auf der Website von QualiCert umschriebenen Schritte und dauert in der Regel zwei bis drei Monate:
      1. Anmeldung für die Erst-Zertifizierung durch den/die Kursanbieter:in und danach Zustellung der notwendigen Informationen und Antragsformulare durch QualiCert.
      2. Analyse durch QualiCert nach Erhalt aller notwendigen Angaben, Nachweise und Dokumente sowie Bezahlen der Erst-Zertifizierungsgebühr durch den Kursanbieter.
      3. Einreichung der geforderten Informationen und Unterlagen sowie des unterzeichneten Vertrags und Bezahlung der Analysegebühr durch das Fitnesscenter innert 10 Tagen nach Unterzeichnung.
      4. Analyse der eingereichten Dokumente/Unterlagen durch QualiCert nach Eingang der Analysegebühr sowie Erstellung eines Analyseergebnisses, welches festhält, ob das Fitnesscenter bei vollständiger Konformität mit den überprüften Anforderungen für den abschliessenden "Vor-Ort-Audit" bereit ist oder ob weiterer Handlungsbedarf besteht.
      5. Bei bestehendem Handlungsbedarf: Entscheid des Fitnesscenters zur Einreichung der geforderten Korrekturen und Ergänzungen bis zur vollständigen Konformität mit den überprüften Anforderungen oder zum Abbruch des Erst-Zertifizierungsverfahrens.
      6. Vor-Ort-Audit durch QualiCert mit dem Ergebnis der Zertifizierungsreife des Fitnesscenters bei voll-ständiger Konformität mit den überprüften Anforderungen oder des weiteren Handlungsbedarfs.
      7. Bei weiterem Handlungsbedarf: Das Fitnesscenter reicht bis zur Zertifizierungsreife weitere Unterlagen ein oder entscheidet sich zum Abbruch des Erst-Zertifizierungsverfahrens.
      8. Begleichung der Restgebühr durch das Fitnesscenter.
      9. Anforderung der ZSR-Nummer beim Zahlstellenregister und Aussprechen der Zertifizierung durch QualiCert.
    5. Re-Zertifizierung
      Bei der Re-Zertifizierung handelt es sich um die jährliche Überprüfung der zu erfüllenden Kriterien, welche für die Verlängerung der Zertifizierung erfüllt sein müssen. Für die Verlängerung müssen auch die Re-Zertifizierungsgebühren beglichen sein. Im Falle von Abweichungen von den zu erfüllenden Kriterien muss die Umsetzung der im Prüfbericht festgehaltenen Korrekturmassnahmen nachgewiesen werden.
    6. Das Re-Zertifizierungsverfahren umfasst jährlich die folgenden vier Schritte:
      1. Status und Mutationen mit der nahtlosen Meldung des Fitnesscenters bei den Krankenversicherern, sofern die Zertifizierungsgebühr für das noch auszuführende Re-Zertifizierungsverfahren bezahlt wurde (vgl. Ziff. 7 nachfolgend) sowie der Aufforderung an das Fitnesscenter, Personalmutationen zu melden.
      2. Evaluationsinformationen durch QualiCert an die Fitnesscenter
      3. Un-/angekündigte Evaluationen ungefähr im April bis Juli sowie September bis November oder nach Vereinbarung mit Ausstellung eines Prüfberichts durch QualiCert. Enthält der Prüfbericht Korrekturmassnahmen, so sind diese innerhalb der vereinbarten Fristen umzusetzen.
      4. Aufrechterhaltung der Zertifizierung nach erfolgreicher Prüfung und Bezahlung der jährlichen Re-Zertifizierungsgebühr für das folgende Re-Zertifizierungsverfahren mit Ausstellung der Zertifizierungsbestätigung Ende Dezember.

  3. Zertifizierung Kursanbietende
    1. Sowohl die rechtlich verantwortliche Trägerschaft als Kursanbieter:in als auch die leitenden Personen müs-sen zertifiziert sein.
    2. Beim Verfahren wird unterschieden zwischen einem Erst-Zertifizierungsverfahren und einem Re-Zertifizierungsverfahren. Die Erst-Zertifizierung ist während einer fixen zweijährigen Zertifizierungsperiode gültig (zwei volle Kalenderjahre). Auch die Re-Zertifizierung ist jeweils für zwei Jahre gültig.

      Erst-Zertifizierung
      Das Erst-Zertifizierungsverfahren umfasst die folgenden Schritte und dauert in der Regel ein bis zwei Monate.

      1. Anmeldung für die Erst-Zertifizierung durch den/die Kursanbieter:in und danach Zustellung der notwendigen Informationen und Antragsformulare durch QualiCert.
      2. Analyse durch QualiCert nach Erhalt aller notwendigen Angaben, Nachweise und Dokumente sowie Bezahlen der Erst-Zertifizierungsgebühr durch den Kursanbieter.
      3. Ausstellen der Zertifizierungsbestätigung für eine zweijährige Gültigkeitsperiode (Kalenderjahr) nach erfolgreicher Prüfung.

      Re-Zertifizierung

      1. Aufforderung zur Re-Zertifizierung im 3. Quartal des zweiten Jahres der fixen Zweijahresperiode durch QualiCert mit Einreichen der notwendigen Unterlagen und Informationen durch die Kursanbieter:innen.
      2. Evaluation durch QualiCert nach Erhalt der notwendigen Informationen und Dokumente sowie Bezahlung der Re-Zertifizierungsgebühr durch den/die Kursanbieter:in. Sofern notwendig, werden die Kursanbieter aufgefordert, zielgerichtete Massnahmen zu ergreifen.
      3. Zertifizierungsbestätigung nach erfolgreicher Prüfung.
  4. Qualitätskriterien
    QualiCert informiert auf ihrer Website über die einzuhaltenden Qualitätskriterien und die angewandten Prüfungsnormen.

  5. Pflichten des Fitnesscenters / Kursanbieters (Kunde)
    1. Der Kunde gewährt QualiCert Zutritt zum Betrieb und Einsicht in die Unterlagen, soweit dies für die Zertifizierung erforderlich ist. Er stellt QualiCert alle notwendigen Informationen und Dokumente für die Analyse der Normenkonformität zur Verfügung. Zudem ist er verpflichtet, QualiCert wahrheitsgetreu über alle wesentlichen Punkte, welche für die Analyse der Normenkonformität erforderlich sind, Auskunft zu erteilen.
    2. Der Kunde informiert QualiCert innerhalb eines Monats schriftlich über Änderungen seiner Rechtsform, seiner rechtlichen Vertretung, des Namens/der Firma und/oder seiner Adresse.
    3. Der Kunde positioniert das Zertifikat und das Gütesiegel in Form eines Aufklebers gut sichtbar im Rezeptions- und/oder Eingangsbereich. Das Zertifikat darf nur im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen verwendet werden, die den zertifizierten Bereich umfassen.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, die von Krankenversicherern und weiteren Institutionen oder Unternehmen, welche Präventionsbeiträge an Fitnesscenter-Abos leisten, geforderten und für den Erhalt der Präventionsbeiträge notwendigen Trainingsnachweise ihrer Mitglieder kostenlos auszustellen. Dies gilt im speziellen für die Abonnementsbestätigung.
    5. Der Kunde verpflichtet sich weiter, die Anforderungen der Normen und Anforderungskataloge laufend einzuhalten und Mutationen bzgl. Mitarbeitenden, (betreuten) Öffnungszeiten und Anzahl Trainingsstationen QualiCert innert Monatsfrist zu melden.
  6. Vorzeitiger Entzug oder Suspension der Zertifizierung
    1. QualiCert kann die Zertifizierung in den folgenden Fällen entziehen oder suspendieren:
      - Missbräuchliche Verwendung des Zertifikats;
      - Nichtbezahlung der Gebühren;
      - Verletzung der Pflichten gemäss Ziffer 5 vorstehend;
      - Korrekturmassnahmen zur Behebung von Normabweichungen können nicht innerhalb der vereinbarten Frist ergriffen und umgesetzt werden oder die Zwischenaudits können innerhalb der geforderten Fristen nicht durchgeführt werden.
      - Weitere Gründe, welche es QualiCert verunmöglichen, die Qualitätsanforderungen des Kunden zu überprüfen und/oder welche einer Aufrechterhaltung der Zertifizierung entgegenstehen.
    2. Im Falle einer Suspendierung gibt QualiCert die Dauer sowie allfällige weitere Massnahmen schriftlich bekannt.
  7. Gebühren Fitnesscenter
    1. Zertifizierungsgebühren sichern die Durchführung laufender Konformitätsüberprüfungen. Es handelt sich um Prüfungsgebühren, die als solche im Voraus und unabhängig des Prüfungsergebnisses zu begleichen sind. Sie werden nach erfolgter Prüfung nicht zurückerstattet. Dies auch dann nicht, wenn der Entscheid über die Zertifizierung negativ ausfällt. Für die Erst-Zertifizierung sowie die jährlichen Re-Zertifizierungen sind separate Gebühren zu bezahlen.
    2. Die Gebühr für die Erst-Zertifizierung beträgt Fr. 1'500.00 exkl. MwSt. und ist gemäss den Bestimmungen in Ziffer 2.4 vorstehend zu bezahlen. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

      Anmeldegebühr: CHF 100.00 (exkl. MwSt.) | CHF 8.10 (MwSt. 8.1%) | CHF 108.10 (Gebühr inkl. MwSt.)
      Analysegebühr: CHF 750.00 (exkl. MwSt.) | CHF 60.75 (MwSt. 8.1%) | CHF 810.75 (Gebühr inkl. MwSt.)
      Restgebühr: CHF 650.00 (exkl. MwSt.) | CHF 52.65 (MwSt. 8.1%) | CHF 702.65 (Gebühr inkl. MwSt.)
      Total: CHF 1'500.00 (exkl. MwSt.) | CHF 121.50 (MwSt. 7.7%) | CHF 1'621.50 (Gebühr inkl. MwSt.)

      Die Gebühr enthält auch die Gebühren für die ZSR-Nummer sowie die Reisespesen.
      Bei einem Abbruch des Erstzertifizierungsverfahrens werden die bis zum Abbruch bereits geleisteten Gebühren nicht zurückbezahlt.
    3. Die Gebühr für das Re-Zertifizierungsverfahren berechnet sich nach der Grösse des Fitnesscenters. Es bestehen die folgenden Grössenkategorien und Jahresgebühren:

      1 (Grössenkategorie): CHF 1'400.00 (exkl. MwSt.) | CHF 113.40 (MwSt. 8.1%) | CHF 1'513.40 (Re-Zertifizierungsgebühr inkl. MwSt.)
      2 (Grössenkategorie): CHF 1'600.00 (exkl. MwSt.) | CHF 129.60 (MwSt. 8.1%) | CHF 1'729.60 (Re-Zertifizierungsgebühr inkl. MwSt.)
      3 (Grössenkategorie): CHF 1'800.00 (exkl. MwSt.) | CHF 145.80 (MwSt. 8.1%) | CHF 1'945.80 (Re-Zertifizierungsgebühr inkl. MwSt.)
      4 (Grössenkategorie): CHF 2'000.00 (exkl. MwSt.) | CHF 162.00 (MwSt. 8.1%) | CHF 2'162.00 (Re-Zertifizierungsgebühr inkl. MwSt.)
      5 (Grössenkategorie): CHF 2'200.00 (exkl. MwSt.) | CHF 178.20 (MwSt. 8.1%) | CHF 2'378.20 (Re-Zertifizierungsgebühr inkl. MwSt.)

      Die Gebühr enthält auch die Gebühren für die ZSR-Nummer sowie die Reisespesen.
    4. Die Kategorienzuteilung im Re-Zertifizierungsverfahren erfolgt nach Anzahl separater Trainingsstationen.
    5. Im Re-Zertifizierungsverfahren entrichtet das Fitnesscenter auf Rechnungsstellung hin bis zum 16. Dezember die Jahresgebühr für das Folgejahr gemäss seiner Grössenkategorie im Jahr der Rechnungsstellung. Bei Ausbleiben der Zahlung wird das Fitnesscenter gemahnt und hat die Gebühr bis spätestens am 31. Dezember zu bezahlen. Bei fristgerechter Bezahlung wird das Fitnesscenter zu Beginn des Jahres nahtlos bei den Krankenversicherern gemeldet. Dabei handelt es sich um eine Vorleistung der QualiCert. Wird die Zahlung nicht geleistet, hat das Fitnesscenter keinen Anspruch darauf, bei den Krankenversicherern gemeldet zu werden.
    6. Sollte ein zusätzliches, nicht ordentliches Audit (siehe Ziffer 2.3 vorstehend) aufgrund von Versäumnissen des Fitnesscenters nötig sein, kann QualiCert die Aufwendungen mit einer Pauschale von CHF 350.00 pro zusätzlichem Audit in Rechnung stellen.
  8. Gebühr Kursanbietende
    1. Für die einmalige Erst-Zertifizierung betragen die Gebühren CHF 360.00 inkl. MwSt. im ersten Jahr sowie CHF 285.00 inkl. MwSt. im zweiten Jahr der fixen zweijährigen Gültigkeitsperiode. Die Erst-Zertifizierung gilt jeweils bis zum 31.12. der laufenden zweijährigen Gültigkeitsperiode. Für die zweijährliche Re-Zertifizierung betragen die Gebühren CHF 185.00 inkl. MwSt.
    2. Die Gebühren sind gemäss den Bestimmungen in Ziffer 3 vorstehend zu bezahlen.
  9. Vertraulichkeit
      1. Während den Zertifizierungsphasen sowie der Gültigkeitsdauer der Zertifizierung bearbeitet QualiCert die Daten des Fitnesscenters / des Kursanbietenden. Von schriftlichen Unterlagen, die QualiCert zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens von Bedeutung sind, darf QualiCert Abschriften zu den Akten nehmen.
      2. QualiCert verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur ordnungsgemässen Auftragserfüllung und auch im Übrigen nur zu erlaubten Zwecken.
      3. QualiCert verpflichtet sich, sämtliche Informationen des Fitnesscenters / des Kursanbieters vertraulich zu behandeln. QualiCert wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die bei der Durchführung der Dienstleistung zur Kenntnis gelangen, ausserhalb der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung nicht unbefugt offenbaren und verwerten. Es ist QualiCert jedoch erlaubt, das Fitnesscenter / den Kursanbieter als Kunden zu nennen und diesen auf den eigenen Kanälen als Kunden aufzulisten, ohne jedoch Details zur Vertragsbeziehung darzulegen.
      4. QualiCert ist zudem ausdrücklich ermächtigt, Daten des Fitnesscenters oder des Kursanbietenden und deren Kunden auszuwerten und zu analysieren. Die anonymisierte Auswertung und Analyse dürfen auch Dritten übertragen werden.
      5. Daten, welche für Krankenversicherer und andere Unternehmen, die Präventionsbeiträge ausrichten, wichtig sind, dürfen von QualiCert an die Krankenversicherer bzw. die betreffenden Unternehmen oder einem zentralen Register in Form einer sog. „Preferred Provider List“ weitergegeben werden. QualiCert stellt in separaten Datenschutzvereinbarungen sicher, dass die Drittempfänger die Kundendaten ausschliesslich für die mit dem Qualitätslabel QualiCert verbundenen Zwecke verwenden dürfen.
      6. Das Fitnesscenter / der Kursanbietende verpflichtet sich seinerseits, die von QualiCert erstellten Dokumente und Informationen vertraulich zu behandeln und diese insbesondere nicht an Konkurrenten der QualiCert weiterzugeben.
  10. Ordentliche Kündigung
    1. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer viermonatigen Kündigungsfrist jeweils per Ende Dezember gekündigt werden. Die ordentliche Vertragsdauer beträgt bei Fitnesscentern mindestens ein ganzes Kalenderjahr, womit Erst-Vereinbarungen frühestens auf den 31. Dezember des Folgejahres kündbar sind.
    2. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
    3. Ohne termin- und fristgerechte Kündigung erneuert sich der Vertrag mit dem Fitnesscenter am 1. Januar jeweils stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr.
    4. Die für das Kalenderjahr, auf welches die Kündigung erfolgt, bereits bezahlten Gebühren werden nicht zurückerstattet. Damit ist der Aufwand abgegolten, welchen QualiCert bis zum Aussprechen der Kündigung bereits hatte und noch haben wird.
    5. Nach erfolgter Kündigung fällt die Zertifizierung für das kommende Kalenderjahr dahin und der Kunde hat keinen Anspruch mehr, im Folgejahr noch einmal bei den Krankenversicherern gemeldet zu werden.
  11. Ausserordentliche Kündigung
    1. QualiCert hat das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen:

      - sofern die Gebühren nicht bezahlt werden. In diesem Fall werden die Aufwendungen von QualiCert mit Fr. 120.00 pro Stunde abgerechnet.
      - wenn die Qualitätskriterien zur Vergabe respektive Beibehaltung der Zertifizierung durch Veränderungen im Qualitätsstandard des Kunden nicht mehr erfüllt sind respektive die Umsetzung von Korrekturmassnahmen nicht in den vorgegebenen Fristen erfolgt.
      - bei weiteren Gründen, die ein Aufrechterhalten des Vertrages unzumutbar machen (bspw. rufschädigendes Verhalten durch den Kunden, nicht sachgemässe Verwendung der Zertifizierung, in der Branche unsittliches Verhalten des Kunden etc.).
    2. Bei einer fristlosen Kündigung durch QualiCert besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühren.
  12. Sorgfaltspflicht und Haftungsbeschränkung
    1. QualiCert führt das Zertifizierungsverfahren mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen durch.
    2. QualiCert haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, wird jede weitere Haftung wegbedungen. QualiCert kann insbesondere nicht haftbar gemacht werden:

      - wenn Dritte die Zertifizierung nicht oder nur teilweise anerkennen;
      - für allfällige Schadenersatzansprüche Dritter, namentlich von Kunden der zertifizierten Organisation wegen Nichterfüllung ihrer Qualitätserwartungen;
      - bei Nichtanerkennung der Zertifizierungsdokumente als Beweismittel in (Produktehaftpflicht-)Streitfällen.
  13. Änderung des Vertrags
    QualiCert steht in begründeten Fällen das Recht zu, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern. QualiCert hat die Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise ihren Kunden bekannt zu geben. Ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist gelten die Änderungen als genehmigt. Stillschweigen gilt als Annahme der Änderungen.
  14. Salvatorische Klausel
    Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke zeigen, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall um eine einvernehmliche Lösung bemühen, die der ursprünglichen Zielsetzung möglichst nahekommt.
  15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
    2. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Stans (NW).

Beckenried, 1.7.2023
QualiCert AG

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.