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Eine ZSR-Nummer ist die Registrierungsnummer im offiziellen Zahlstellenregister des Schweizer Gesundheitswesens. Sie benötigen diese Nummer, damit Ihre Kund:innen bei den Krankenkassen Präventionsbeiträge auf ihre Abo-oder Kurskosten geltend machen können.
Die Vergabe erfolgt durch die SASIS AG, eine Tochtergesellschaft des Krankenversicherer-Verbands santésuisse. Für den Antrag stellt die SASIS AG einmalig eine Gebühr von CHF 324.– inkl. MwSt. in Rechnung. Wer den Antrag selbst einreicht, muss zudem mit einem hohen administrativen Aufwand und einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten rechnen.
Mit QualiCert entfällt dieser Aufwand für Sie: Wir beantragen die ZSR-Nummer im Rahmen der Erst-Zertifizierung direkt und in kürzester Zeit. Die Gebühr ist bereits in Ihrer Erst-Zertifizierungsgebühr enthalten – Sie sparen Kosten, Zeit und Bürokratie. Auch die jährlichen Kosten für die ZSR-Nummer sind bereits in Ihrer Re-Zertifizierungsgebühr bei QualiCert enthalten.
Ein Zertifikat ist die formale Bestätigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle, dass eine Institution die in einer Norm oder einem normativen Dokument festgelegten Anforderungen erfüllt. Es handelt sich um eine Konformitätsbewertung durch eine dritte Partei. Ein Zertifikat bezieht sich immer auf einen klar definierten Geltungsbereich, hat eine Gültigkeitsdauer und wird durch regelmässige Überprüfungen aufrechterhalten.
Ein Zertifikat von QualiCert bestätigt, dass eine Institution die in einer Norm definierten Kriterien zu Qualität und Sicherheit erfüllt. Grundlage sind verschiedene Normen, zum Beispiel die FitSafe-Norm für Fitness- und Gesundheitsbetriebe oder die CourseActive-Norm für Kursanbieter.
QualiCert arbeitet als unabhängige dritte Partei – neutral und ohne Interessenkonflikte in der Branche. Damit erfüllt das Zertifikat nationale und internationale Anforderungen und ist als Nachweis anerkannt.
Für Sie bedeutet das: Ihr Zertifikat weist nachvollziehbar nach, dass Ihr Betrieb die geforderten Standards erfüllt – ein klarer Qualitätsnachweis mit echtem Wert.
Der erste Schritt ist einfach: Melden Sie sich über das Online-Formular von QualiCert für die Erst-Zertifizierung an. Anschliessend erhalten Sie alle wichtigen Unterlagen und Informationen zum Ablauf, eine Übersicht über alle Anforderungen sowie eine Liste der einzureichenden Nachweise. So können Sie prüfen, ob Ihr Center die Kriterien bereits erfüllt und wo es noch Optimierungspotenzial gibt.
Unsere Expert:innen begleiten Sie von Anfang an – vom ersten Schritt der Anmeldung über die Vorbereitung bis zum erfolgreichen Audit vor Ort. So starten Sie bestens unterstützt in die Zertifizierung und können Ihren Kund:innen schon bald ein anerkanntes Qualitätszertifikat präsentieren.
Das Verfahren geht schnell, wenn Ihr Fitnessstudio oder Fitnesscenter seine Betriebsunterlagen bereits gut dokumentiert hat – zum Beispiel Notfall- und Sicherheitskonzepte oder Nachweise zu Mitarbeitenden. Sobald Sie die geforderten Unterlagen vollständig eingereicht haben, kann QualiCert in der Regel innerhalb eines Monats einen Termin für das Audit vor Ort vereinbaren.
Sobald das Audit abgeschlossen ist und allfällige offene Punkte aus der Evaluation vor Ort behoben wurden, erhalten Sie Ihr Zertifikat in der Regel innerhalb 2 Wochen.
Die Zertifizierungsgebühren sind klar geregelt und für Sie transparent nachvollziehbar. Die Erst-Zertifizierungsgebühr ist für alle Fitnessstudios und Fitnesscenter gleich hoch.
Die jährliche Re-Zertifizierungsgebühr richtet sich nach der Grösse Ihres Betriebs. Die Einstufung erfolgt auf Basis objektiver Kriterien und wird im Rahmen der Zertifizierung eindeutig festgelegt.
Eine detaillierte Übersicht über alle Gebühren finden Sie im Abschnitt Gebühren auf unserer Website.
Die Erst-Zertifizierungsgebühr ist in drei Schritte aufgeteilt (CHF 100.–, CHF 750.– und CHF 650.–). Je nachdem, wie weit das Verfahren bereits fortgeschritten ist, fallen nur die bis dahin bezahlten Teilbeträge an.
Ein vollständiges Zertifizierungsverfahren kann deshalb nicht kostenlos abgebrochen werden – Sie verlieren aber nie den gesamten Betrag auf einmal.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fitnessstudio oder Fitnesscenter die Anforderungen erfüllt, nehmen Sie vorab Kontakt mit QualiCert auf. So starten Sie optimal vorbereitet in Ihr Zertifizierungsverfahren.
Als separate Trainingsstation gilt ein Trainingsgerät oder -platz, an dem eine Person Kraft- oder Ausdauertraining durchführen kann. Kurz- oder Langhanteln werden dabei nicht gezählt.
Die genaue Einstufung der Grösse Ihres Fitnessstudios oder Fitnesscenters erfolgt im Rahmen des Audits vor Ort.
Kein Problem – fehlende Unterlagen sind kein Hindernis für Ihre Zertifizierung. QualiCert stellt Ihnen bei der Anmeldung Hilfsdokumente und Vorlagen mit den genauen Anforderungen zur Verfügung.
Darin ist beschrieben, wie die Unterlagen erstellt werden sollen – zum Beispiel für einen Ethikcode oder einen Vertrag. So wissen Sie genau, welche Inhalte erwartet werden und können die Dokumente eigenständig erarbeiten.
Eine Zertifizierung durch QualiCert bringt Ihnen als zertifizierte Einrichtung zahlreiche Vorteile:
So zeigen Sie Qualität nach innen und aussen – und sichern sich einen klaren Vorteil im Wettbewerb.
Die Zertifizierung als Fitnessstudio oder Fitnesscenter ist jeweils ein Jahr gültig. Um die Anerkennung aufrechtzuerhalten, erfolgt jedes Jahr eine Re-Zertifizierung. Diese umfasst ein jährliches Audit vor Ort, bei dem zahlreiche Anforderungen überprüft werden – insbesondere die Mitarbeiterqualifikationen, Notfall- und Sicherheitskonzepte sowie weitere betriebliche Anforderungen
So ist sichergestellt, dass Ihre Zertifizierung jederzeit aktuell bleibt – und Ihre Mitglieder dauerhaft von höchster Qualität und Sicherheit profitieren.
Die Re-Zertifizierung findet jedes Jahr statt und besteht aus zwei Teilen:
Im Anschluss erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Auditbericht.
So stellen wir sicher, dass Ihr Fitnessstudio oder Fitnesscenter die Fit[Safe]-Norm dauerhaft erfüllt – und Ihre Mitglieder jederzeit auf höchste Qualität und Sicherheit vertrauen können.
Sie erhalten nach dem Audit einen ausführlichen Evaluationsbericht.
Falls es offene Punkte gibt, sind darin die erforderlichen Verbesserungsmassnahmen klar beschrieben. Sie erfahren genau, welche Nachweise oder Anpassungen noch notwendig sind und erhalten eine Frist, um diese einzureichen.
Für die konkrete Umsetzung steht Ihnen unser Expertenteam jederzeit beratend zur Seite – damit die Anforderungen klar verständlich sind und Sie diese Schritt für Schritt umsetzen können.
Bei Fragen während des gesamten Zertifizierungsverfahrens steht Ihnen jederzeit das Expertenteam von QualiCert zur Verfügung.
Sie erhalten persönliche Beratung – sei es zur Vorbereitung der Unterlagen, zu Qualifikationsnachweisen, zu Anforderungen der Norm oder bei Rückfragen im Kontakt mit Krankenkassen.
Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen – wir unterstützen Sie schnell, unkompliziert und lösungsorientiert.
Nein. Bei QualiCert sind alle Leistungen im Preis inbegriffen – ohne versteckte Zusatzkosten. Als Premiumanbieter ist das gesamte Dienstleistungspaket inklusive – selbst wenn wir Sie vor Ort beraten oder unterstützen, entstehen Ihnen keine Mehrkosten.
In den Gebühren enthalten sind:
Ja, QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung auch dann abzulehnen, wenn die formalen Anforderungen und Kriterien erfüllt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anzeichen bestehen, dass Antragsteller:innen keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.
Eine ZSR-Nummer ist die Registrierungsnummer im offiziellen Zahlstellenregister des Schweizer Gesundheitswesens. Sie benötigen diese Nummer, damit Ihre Kund:innen bei den Krankenkassen Präventionsbeiträge auf ihre Abo-oder Kurskosten geltend machen können.
Die Vergabe erfolgt durch die SASIS AG, eine Tochtergesellschaft des Krankenversicherer-Verbands santésuisse. Für den Antrag stellt die SASIS AG einmalig eine Gebühr von CHF 324.– inkl. MwSt. in Rechnung. Wer den Antrag selbst einreicht, muss zudem mit einem hohen administrativen Aufwand und einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten rechnen.
Mit QualiCert entfällt dieser Aufwand für Sie: Wir beantragen die ZSR-Nummer im Rahmen der Erst-Zertifizierung direkt und in kürzester Zeit. Die Gebühr ist bereits in Ihrer Erst-Zertifizierungsgebühr enthalten – Sie sparen Kosten, Zeit und Bürokratie. Auch die jährlichen Kosten für die ZSR-Nummer sind bereits in Ihrer Re-Zertifizierungsgebühr bei QualiCert enthalten.
Ein Zertifikat ist die formale Bestätigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle, dass eine Institution die in einer Norm oder einem normativen Dokument festgelegten Anforderungen erfüllt. Es handelt sich um eine Konformitätsbewertung durch eine dritte Partei. Ein Zertifikat bezieht sich immer auf einen klar definierten Geltungsbereich, hat eine Gültigkeitsdauer und wird durch regelmässige Überprüfungen aufrechterhalten.
Ein Zertifikat von QualiCert bestätigt, dass eine Institution die in einer Norm definierten Kriterien zu Qualität und Sicherheit erfüllt. Grundlage sind verschiedene Normen, zum Beispiel die FitSafe-Norm für Fitness- und Gesundheitsbetriebe oder die CourseActive-Norm für Kursanbieter.
QualiCert arbeitet als unabhängige dritte Partei – neutral und ohne Interessenkonflikte in der Branche. Damit erfüllt das Zertifikat nationale und internationale Anforderungen und ist als Nachweis anerkannt.
Für Sie bedeutet das: Ihr Zertifikat weist nachvollziehbar nach, dass Ihr Betrieb die geforderten Standards erfüllt – ein klarer Qualitätsnachweis mit echtem Wert.
Ein Kurs gilt als anerkannt, wenn sowohl die Qualifikation der Kursleitung als auch die Zertifizierung des Anbieters vorliegen.
Das bedeutet konkret:
Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können Teilnehmer:innen für den Kurs bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen.
Das Verfahren geht schnell, wenn Ihre Unterlagen vollständig eingereicht sind. Sobald alles bei QualiCert vorliegt und die Gebühr eingegangen ist, erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Rückmeldung.
Unsere Expert:innen begleiten Sie von Beginn an – von der Anmeldung bis zur erfolgreichen Zertifizierung. So können Sie Ihren Teilnehmenden schon bald einen anerkannten, zertifizierten Kurs anbieten.
Die Zertifizierung als Anbieter:in ist grundsätzlich während den aktuellen fixen Zweijahresperiode gültig. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt die Re-Zertifizierung, bei der QualiCert unter anderem Ihr Kursangebot, die Weiterbildungen sowie die Zertifizierung aller Kursleitenden überprüft.
So bleibt Ihre Anerkennung aktuell – und Ihre Teilnehmenden können sich jederzeit auf die Qualität Ihrer Kurse verlassen.
Für die Zertifizierung benötigen alle Anbieter:innen eine passende Haftpflichtversicherung:
Damit ist sichergestellt, dass Sie als Anbieter:in ausreichend abgesichert sind und Ihre Teilnehmenden auf höchste Sicherheit vertrauen können.
Ja. Neben Unternehmen wie AG, GmbH oder Einzelfirma können auch natürliche Personen als selbständig Erwerbende zertifiziert werden. Damit ist Ihre Tätigkeit offiziell anerkannt und Sie können Ihren Kund:innen Kurse mit Qualitätszertifikat anbieten. Dazu müssen Sie lediglich eine UID-Nummer nachweisen können.
Kein Problem – fehlende Unterlagen sind kein Hindernis für Ihre Zertifizierung. QualiCert stellt Ihnen bei der Anmeldung Hilfsdokumente und Vorlagen mit den genauen Anforderungen zur Verfügung.
Darin ist beschrieben, wie die Unterlagen erstellt werden sollen – zum Beispiel für einen Ethikcode oder einen Vertrag. So wissen Sie genau, welche Inhalte erwartet werden und können die Dokumente eigenständig erarbeiten.
Eine Zertifizierung durch QualiCert bringt Ihnen als zertifizierte Einrichtung zahlreiche Vorteile:
So zeigen Sie Qualität nach innen und aussen – und sichern sich einen klaren Vorteil im Wettbewerb.
Die Erst-Zertifizierungsgebühr deckt vor allem die Arbeiten für die Prüfung Ihrer Unterlagen und Qualifikationen. Diese Leistungen fallen auch dann an, wenn die Zertifizierung nicht erteilt werden kann.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Anforderungen erfüllen, nehmen Sie vorab Kontakt mit QualiCert auf. Wir geben Ihnen gerne Orientierung, damit Sie optimal vorbereitet in das Zertifizierungsverfahren starten.
Die Re-Zertifizierung für Anbieter:innen erfolgt alle zwei Jahre über die digitale QualiCert-Plattform. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt:
Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Re-Zertifizierung für die neue zweijährige Periode ausgestellt – und Sie können Ihre Kurse weiterhin offiziell zertifiziert anbieten.
Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen das Expertenteam von QualiCert jederzeit beratend zur Seite.
Bei Fragen während des gesamten Zertifizierungsverfahrens steht Ihnen jederzeit das Expertenteam von QualiCert zur Verfügung.
Sie erhalten persönliche Beratung – sei es zur Vorbereitung der Unterlagen, zu Qualifikationsnachweisen, zu Anforderungen der Norm oder bei Rückfragen im Kontakt mit Krankenkassen.
Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen – wir unterstützen Sie schnell, unkompliziert und lösungsorientiert.
Nein. Bei QualiCert sind alle Leistungen im Preis inbegriffen – ohne versteckte Zusatzkosten. Als Premiumanbieter ist das gesamte Dienstleistungspaket inklusive – selbst wenn wir Sie vor Ort beraten oder unterstützen, entstehen Ihnen keine Mehrkosten.
In den Gebühren enthalten sind:
Ja, QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung auch dann abzulehnen, wenn die formalen Anforderungen und Kriterien erfüllt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anzeichen bestehen, dass Antragsteller:innen keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.
Eine ZSR-Nummer ist die Registrierungsnummer im offiziellen Zahlstellenregister des Schweizer Gesundheitswesens. Sie benötigen diese Nummer, damit Ihre Kund:innen bei den Krankenkassen Präventionsbeiträge auf ihre Abo-oder Kurskosten geltend machen können.
Die Vergabe erfolgt durch die SASIS AG, eine Tochtergesellschaft des Krankenversicherer-Verbands santésuisse. Für den Antrag stellt die SASIS AG einmalig eine Gebühr von CHF 324.– inkl. MwSt. in Rechnung. Wer den Antrag selbst einreicht, muss zudem mit einem hohen administrativen Aufwand und einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten rechnen.
Mit QualiCert entfällt dieser Aufwand für Sie: Wir beantragen die ZSR-Nummer im Rahmen der Erst-Zertifizierung direkt und in kürzester Zeit. Die Gebühr ist bereits in Ihrer Erst-Zertifizierungsgebühr enthalten – Sie sparen Kosten, Zeit und Bürokratie. Auch die jährlichen Kosten für die ZSR-Nummer sind bereits in Ihrer Re-Zertifizierungsgebühr bei QualiCert enthalten.
Ein Zertifikat ist die formale Bestätigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle, dass eine Institution die in einer Norm oder einem normativen Dokument festgelegten Anforderungen erfüllt. Es handelt sich um eine Konformitätsbewertung durch eine dritte Partei. Ein Zertifikat bezieht sich immer auf einen klar definierten Geltungsbereich, hat eine Gültigkeitsdauer und wird durch regelmässige Überprüfungen aufrechterhalten.
Ein Zertifikat von QualiCert bestätigt, dass eine Institution die in einer Norm definierten Kriterien zu Qualität und Sicherheit erfüllt. Grundlage sind verschiedene Normen, zum Beispiel die FitSafe-Norm für Fitness- und Gesundheitsbetriebe oder die CourseActive-Norm für Kursanbieter.
QualiCert arbeitet als unabhängige dritte Partei – neutral und ohne Interessenkonflikte in der Branche. Damit erfüllt das Zertifikat nationale und internationale Anforderungen und ist als Nachweis anerkannt.
Für Sie bedeutet das: Ihr Zertifikat weist nachvollziehbar nach, dass Ihr Betrieb die geforderten Standards erfüllt – ein klarer Qualitätsnachweis mit echtem Wert.
Ein Kurs gilt als anerkannt, wenn sowohl die Qualifikation der Kursleitung als auch die Zertifizierung des Anbieters vorliegen.
Das bedeutet konkret:
Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können Teilnehmer:innen für den Kurs bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen.
Die Weiterbildung muss nicht zwingend fachspezifisch sein – auch Themen aus der Prävention wie Bewegung, Ernährung, Entspannung oder Präventionskonzepte sind gültig.
Nicht anerkannt werden hingegen BLS-CPR-Aus- oder Weiterbildungen sowie Kurse, die sich an Endverbraucher richten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung von einer Institution angeboten wird, deren Kerngeschäft die professionelle Aus- und Weiterbildung ist.
Die detaillierten Anforderungen an Weiterbildungen sind im Weiterbildungsreglement festgehalten. Dieses erhalten Sie automatisch bei jeder Erst- oder Re-Zertifizierung.
Nein. Sie müssen Ihre Weiterbildungsnachweise nicht laufend einsenden. QualiCert prüft diese gesammelt im Rahmen Ihrer Re-Zertifizierung.
Die Erst-Zertifizierungsgebühr deckt vor allem die Arbeiten für die Prüfung Ihrer Unterlagen und Qualifikationen. Diese Leistungen fallen auch dann an, wenn die Zertifizierung nicht erteilt werden kann.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Anforderungen erfüllen, nehmen Sie vorab Kontakt mit QualiCert auf. Wir geben Ihnen gerne Orientierung, damit Sie optimal vorbereitet in das Zertifizierungsverfahren starten.
Die Re-Zertifizierung für Anbieter:innen erfolgt alle zwei Jahre über die digitale QualiCert-Plattform. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt:
Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Re-Zertifizierung für die neue zweijährige Periode ausgestellt – und Sie können Ihre Kurse weiterhin offiziell zertifiziert anbieten.
Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen das Expertenteam von QualiCert jederzeit beratend zur Seite.
Bei Fragen während des gesamten Zertifizierungsverfahrens steht Ihnen jederzeit das Expertenteam von QualiCert zur Verfügung.
Sie erhalten persönliche Beratung – sei es zur Vorbereitung der Unterlagen, zu Qualifikationsnachweisen, zu Anforderungen der Norm oder bei Rückfragen im Kontakt mit Krankenkassen.
Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen – wir unterstützen Sie schnell, unkompliziert und lösungsorientiert.
Nein. Bei QualiCert sind alle Leistungen im Preis inbegriffen – ohne versteckte Zusatzkosten. Als Premiumanbieter ist das gesamte Dienstleistungspaket inklusive – selbst wenn wir Sie vor Ort beraten oder unterstützen, entstehen Ihnen keine Mehrkosten.
In den Gebühren enthalten sind:
Personen, die vor dem 1. Januar der Gültigkeitsperiode, für welche die Re-Zertifizierung beantragt wird, das 60. Altersjahr vollendet haben, sind von der Weiterbildungspflicht befreit.
QualiCert empfiehlt jedoch, auch nach Erreichen dieser Altersgrenze weiterhin freiwillig Weiterbildungen zu besuchen. So bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und können die Qualität Ihrer Angebote nachhaltig sicherstellen.
Ja, QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung auch dann abzulehnen, wenn die formalen Anforderungen und Kriterien erfüllt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anzeichen bestehen, dass Antragsteller:innen keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.
Eine Zertifizierung durch QualiCert bringt Ihnen als zertifizierte Einrichtung zahlreiche Vorteile:
So zeigen Sie Qualität nach innen und aussen – und sichern sich einen klaren Vorteil im Wettbewerb.
Sie erhalten nach dem Audit einen ausführlichen Evaluationsbericht.
Falls es offene Punkte gibt, sind darin die erforderlichen Verbesserungsmassnahmen klar beschrieben. Sie erfahren genau, welche Nachweise oder Anpassungen noch notwendig sind und erhalten eine Frist, um diese einzureichen.
Für die konkrete Umsetzung steht Ihnen unser Expertenteam jederzeit beratend zur Seite – damit die Anforderungen klar verständlich sind und Sie diese Schritt für Schritt umsetzen können.
Nein. Bei QualiCert sind alle Leistungen im Preis inbegriffen – ohne versteckte Zusatzkosten. Als Premiumanbieter ist das gesamte Dienstleistungspaket inklusive – selbst wenn wir Sie vor Ort beraten oder unterstützen, entstehen Ihnen keine Mehrkosten.
In den Gebühren enthalten sind:
Ja, QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung auch dann abzulehnen, wenn die formalen Anforderungen und Kriterien erfüllt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anzeichen bestehen, dass Antragsteller:innen keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.