EMS-Training

EMS-Training (Elektro-Muskel-Stimulation) basiert auf dem Prinzip, dass elektrische Impulse über Elektroden auf der Haut die Muskulatur gezielt ansprechen und Kontraktionen auslösen. Diese Impulse ergänzen die natürliche Muskelaktivität und ermöglichen dadurch ein besonders intensives Training in kurzer Zeit, das mehrere Muskelgruppen gleichzeitig einbezieht.

EMS-Training steigert nachweislich Muskelkraft und -ausdauer, trägt zu einer Verbesserung der Körperzusammensetzung bei und kann bei Rücken- sowie Haltungsproblemen positive Effekte zeigen. Durch die gelenkschonende Art eignet es sich sowohl für Fitness- und Gesundheitsorientierte als auch für Personen in der Rehabilitation.

Das Training richtet sich an Menschen mit wenig Zeit, an Sportler:innen, die ihre Leistungsfähigkeit steigern möchten, sowie an Personen mit Rücken- oder Haltungsbeschwerden. In der Regel findet es in spezialisierten Studios statt, unter professioneller Betreuung und mit speziellen EMS-Anzügen, die eine sichere und wirksame Anwendung gewährleisten.

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Kriterien

Mindestanforderungen

Sie müssen grundsätzlich 280 Stunden Ausbildung in den unter Ausbildungsinhalte der Methode Fitness aufgeführten Themenkreisen nachweisen. Eine Zertifizierung ist jedoch auch möglich durch eine Kombination aus Ausbildung und anrechenbarer, nachgewiesener Praxistätigkeit maximal im Verhältnis von 50:50. 

Zusätzlich muss für eine Zertifizierung im Bereich EMS-Training eine entsprechende fachspezifische Ausbildung absolviert werden, welche die unter Ausbildungsinhalte EMS-Training erwähnten Anforderung erfüllt. 

Die oben genannten Mindestanforderungen gelten für eine Zertifizierung auf NQR-Stufe 4.
Wenn Sie nicht selbständig tätig sind und/oder nur Angebote nach vorgegebenem Konzept leiten, ist auch eine Zertifizierung auf Stufe 3 bzw. 2 möglich. Bitte wenden Sie sich an QualiCert, um die genauen Mindestanforderungen zu erfahren.

Zusatzausbildung EMS

Die fachspezifische Ausbildung im EMS-Training muss mindestens 1 Tag Unterricht mit 6 Stunden bzw. 8 Unterrichtseinheiten (UE) inklusive Pausen umfassen.

Darin enthalten ist ein Praxisblock „Ganzkörper-EMS“ von mindestens 90 Minuten bzw. 2 UE.

Die Ausbildung muss folgende Inhalte abdecken:

  • Grundlagen der Elektrizitätslehre im Kontext EMS
  • Arten von Reizströmen im EMS-Training
  • Physiologische Grundlagen der EMS-Anwendung
  • Durchführung einer spezifischen Eingangsanamnese zur Identifizierung von Kontraindikationen
  • Relative und absolute Kontraindikationen für das Ganzkörper-EMS-Training
  • Trainingsplanung (Belastungsparameter, Leistungsstufen, Progression)
  • Trainingsdurchführung (Gerätehandhabung, Impulsgewöhnung, Einweisung, Trainingskontrolle)
  • Handlungsempfehlungen und Sicherheitsaspekte für die sichere Anwendung von Ganzkörper-EMS
  • Trainingstheoretische Grundlagen: allgemeine Trainingslehre, Trainingssteuerung sowie Basiswissen in Anatomie und Physiologie

Hinweis: Die trainingstheoretischen Grundlagen können entweder Bestandteil der EMS-Ausbildung sein oder durch eine entsprechende Vorqualifikation nachgewiesen werden.

Re-Zertifizierung

Für eine erfolgreiche Re-Zertifizierung des Personals gelten klare Anforderungen im Bereich der Weiterbildung, welche durch QualiCert überprüft werden. Die Anzahl der nachzuweisenden Weiterbildungstage richtet sich nach folgender Tabelle:

Anzahl BereichsqualifikationenAnzahl Weiterbildungstage
1 Bereich2
2 Bereiche3
3 Bereiche3
4 und mehr Bereiche4

Krankenkassenanerkennung

Die Zertifizierung Ihrer Qualifikation als Kursleiter:in ist Bestandteil der Kursanbieterzertifizierung.
Sie allein genügt nicht, damit Teilnehmer:innen Ihrer Kurse bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen können. Dafür ist zusätzlich die Zertifizierung als Kursanbieter:in erforderlich.

Nachweis Praxiserfahrung

Praktische Leitungserfahrung kann zu 50% angerechnet werden, d.h. 2 Stunden Leitungserfahrung kann als 1 Stunde Ausbildungsstunde angerechnet werden. 

Falls Sie Ihre praktische Leitungserfahrung bei Bewegungsangeboten anrechnen lassen wollen, müssen Sie dem Zertifizierungsantrag Nachweise beilegen. Dies können Arbeitszeugnisse, Lohnabrechnungen, AHV-Abrechnungen oder vergleichbare Nachweise sein. Nur durch Selbstdeklaration nachgewiesene praktische Tätigkeit als leitende Person von Bewegungsangeboten kann nicht angerechnet werden.

Fragen und Antworten

Ein Kurs gilt als anerkannt, wenn sowohl die Qualifikation der Kursleitung als auch die Zertifizierung des Anbieters vorliegen.

Das bedeutet konkret:

  • Die Kursleitung verfügt über eine gültige Zertifizierung als Kursleiter:in.
  • Der Kursanbieter ist durch die entsprechende Zertifizierungsstelle als Anbieter:in anerkannt.

Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können Teilnehmer:innen für den Kurs bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen.

Die Erst-Zertifizierungsgebühr deckt vor allem die Arbeiten für die Prüfung Ihrer Unterlagen und Qualifikationen. Diese Leistungen fallen auch dann an, wenn die Zertifizierung nicht erteilt werden kann. 

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Anforderungen erfüllen, nehmen Sie vorab Kontakt mit QualiCert auf. Wir geben Ihnen gerne Orientierung, damit Sie optimal vorbereitet in das Zertifizierungsverfahren starten.

Die Weiterbildung muss nicht zwingend fachspezifisch sein – auch Themen aus der Prävention wie Bewegung, Ernährung, Entspannung oder Präventionskonzepte sind gültig.

Nicht anerkannt werden hingegen BLS-CPR-Aus- oder Weiterbildungen sowie Kurse, die sich an Endverbraucher richten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung von einer Institution angeboten wird, deren Kerngeschäft die professionelle Aus- und Weiterbildung ist.

Die detaillierten Anforderungen an Weiterbildungen sind im Weiterbildungsreglement festgehalten. Dieses erhalten Sie automatisch bei jeder Erst- oder Re-Zertifizierung.

Nein. Sie müssen Ihre Weiterbildungsnachweise nicht laufend einsenden. QualiCert prüft diese gesammelt im Rahmen Ihrer Re-Zertifizierung.

Personen, die vor dem 1. Januar der Gültigkeitsperiode, für welche die Re-Zertifizierung beantragt wird, das 60. Altersjahr vollendet haben, sind von der Weiterbildungspflicht befreit.

QualiCert empfiehlt jedoch, auch nach Erreichen dieser Altersgrenze weiterhin freiwillig Weiterbildungen zu besuchen. So bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und können die Qualität Ihrer Angebote nachhaltig sicherstellen.

Ja, QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung auch dann abzulehnen, wenn die formalen Anforderungen und Kriterien erfüllt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anzeichen bestehen, dass Antragsteller:innen keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.

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