Damit Sie als Neukund:in eine gültige Zertifizierung für Ihr Fitnessstudio erhalten, müssen Sie ein Erst-Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen.
Das Erst-Zertifizierungsverfahren führt zu einer vierjährigen Gültigkeit der Zertifizierung Ihres Fitnesstudios. Während der vierjährigen Gültigkeitsperiode erfolgt die Sicherstellung der Konformität durch jährliche Evaluationen der Kriterien. Diese führen bei Erfüllung zur Re-Zertifizierung für das nächste Jahr.
Nach erfolgreicher Prüfung der Kriterien im vierten Jahr der Zertifizierungsperiode wird die Gültigkeit der Zertifizierung für Ihr Fitnessstudio um 4 Jahre verlängert.
Das Erst-Zertifizierungsverfahren umfasst fünf Schritte und dauert in der Regel zwei bis drei Monate. Setzen Sie sich vorgängig ins Bild über die Gebühren und die Anforderungen, welche zur Zertifizierung Ihres Fitnessstudios zu erfüllen sind. Das Verfahren kann nach jedem Schritt abgebrochen werden.
Für die jährliche Überwachung Ihrer Zertifizierung müssen alle überprüften Kriterien in Ordnung sein. Im Falle von Abweichungen muss die Umsetzung der im Prüfbericht festgehaltenen Korrekturmassnahmen nachgewiesen werden. Zudem müssen die Re-Zertifizierungsgebühren beglichen sein. Das Re-Zertifizierungsverfahren umfasst vier Schritte.
QualiCert prüft als Zertifizierungsinstitution und unabhängige, neutrale dritte Partei ausschliesslich nach klar und eindeutig definierten Qualitätskriterien. Diese müssen alle Kund:innen uneingeschränkt erfüllen. QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung Ihres Fitnessstudios auch bei erfüllten Anforderungen/Kriterien an die Qualität des gesundheitswirksamen Trainings- und Bewegungsangebots abzulehnen, wenn Anzeichen bestehen, dass Antragsteller:innen keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten. Dieser Qualitätsanspruch unterscheidet uns von anderen Institutionen.
Bei den fitnessstudiospezifischen Qualitätskriterien für gerätegestütztes Gesundheitstraining bestehen gegenwärtig zu folgenden Bereichen Qualitätskriterien:
Gruppentrainingsangebote gemäss der Norm CourseActive
Bei Qualitätskriterien für gerätegestütztes Gesundheitstraining im Fitnesscenter prüft QualiCert nach den Qualitätskriterien der Norm FitSafe inkl. SN EN17229: 2019. Für Studios, die Trainings mit Elektromyostimulation anbieten, prüft QualiCert nach der Norm EMSSafe.
Zertifizierungsgebühren sichern die Durchführung laufender Konformitätsüberprüfungen. Erst deren Ergebnisse erlauben es der Zertifizierungsinstitution, die Bestätigung (= Zertifizierung) der Einhaltung der Anforderungen der Norm während der ganzen Gültigkeitsperiode der Zertifizierung aufrecht zu erhalten. Zertifizierungsgebühren sind also Prüfungsgebühren und als solche im Voraus und unbesehen des Prüfungsergebnisses zu begleichen. Prüfungsgebühren können nach erfolgter Prüfung nicht rückerstattet werden.
Das Zertifizierungsverfahren besteht aus zwei verschiedenen Arten der Konformitätsüberprüfung:
1. einer Gesamtevaluation bei der Erst-Zertifizierung oder
2. einer Überwachungsevaluation für die Re-Zertifizierung
Entsprechend diesen unterschiedlichen Arten von Prüf- und Zertifizierungsverfahren gibt es auch verschiedene Gebührenarten.
Die Gebühr* für die einmalige Erst-Zertifizierung beträgt CHF 1'500.– exkl. MwSt. und Gebühren für die ZSR-Nummer, unabhängig von der Grösse des Studios.
* Die Gebühren beinhalten neben Lizenzgebühren und Zuteilungsgebühren für die ZSR-Nummer auch die Reisespesen für die Evaluationen vor Ort.
Gebühren* für die Re-Zertifizierung nach Grössenkategorien
Grössenkategorie | Anzahl Geräte | Re-Zertifizierungsgebühr in CHF (exkl. MwSt.) |
1 | 0 – 15 | 1'400.00 |
2 | 16 – 30 | 1'600.00 |
3 | 31 – 45 | 1'800.00 |
4 | 46 – 60 | 2'000.00 |
5 | 61 + | 2'200.00 |
* Die Gebühren beinhalten neben Lizenzgebühren für die ZSR-Nummer auch die Reisespesen.
Ein zertifiziertes Fitnessscenter oder -studio erwirbt sich das Anrecht, wie jede Apotheke, jeder Arzt oder jedes Spital in das Register der Leistungserbringer im Schweizer Gesundheitswesen eingetragen zu werden. Dieser Eintrag ist mit der Zuteilung einer Nummer dieses Registers verbunden, der sogenannten ZSR-Nummer. Diese ist wiederum Voraussetzung dafür, dass die Kund:innen des Centers bei den Krankenversicherern Präventionsbeiträge an die Abo-Kosten geltend machen können.
Für den Eintrag und die Datenpflege stellt die Betreiberin des Zahlstellenregisters, die SASIS AG (eine Tochtergesellschaft der Schweizer Krankenversicherer), normalerweise für jedes Center eine Rechnung in der Höhe von CHF 324.– inkl. MwSt.
Bei QualiCert entfallen diese Gebühren für Sie. Diese sind in der Erst-Zertifizierungsgebühr enthalten. Zudem ersparen Sie sich die Mühe, auf eigene Faust eine ZSR-Nummer bei der SASIS AG zu beantragen.
Ein Zertifikat von QualiCert bestätigt, dass eine Institution klare Kriterien an Qualität und Sicherheit erfüllt. Diese Kriterien müssen in einer Norm oder einem sogenannt normativen Dokument festgehalten sein. Darüber befindet eine übergeordnete, unabhängige Behörde.
Die prüfende Instanz (QualiCert) muss neutral sein und darf in der Branche, in welcher sie überprüft, keinerlei Interessenskonflikte aufweisen. Man spricht dabei von der sogenannt dritten Partei.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, entspricht ein Zertifikat international akzeptierten Bedingungen und hat einen entsprechenden Wert.
Jedes Fintesscenter oder -studio, das zertifiziert werden will, muss das Erst-Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Damit dies erfolgreich geschehen kann, ist es nötig, zuerst die Qualitätskriterien, die für eine Zertifizierung und Auszeichnung erfüllt werden müssen, sorgfältig zu studieren.
Im Detail beurteilen lässt sich die Frage, ob ein Center «zertifizierungsbereit» ist, nur durch das Studium der Kriterien und Abläufe anhand eines strukturierten Fragebogens. Den Erst-Zertifizierungsfragebogen und weitere Dokumente erhalten Sie, wenn Sie sich für die Erst-Zertifizierung anmelden.
Das Erst-Zertifizierungsverfahren kann jederzeit abgebrochen werden.
Das hängt grösstenteils vom Fitnessstudio selbst ab. Wenn der Fragebogen zur Erst-Zertifizierung sorgfältig und Punkt für Punkt ausgefüllt wurde sowie alle verlangten Kopien und Nachweise (Handelsregisterauszug, Kopien der Ausbildungen der Mitarbeitenden etc.) beigelegt sind, kann QualiCert in der Regel innert zwei bis drei Wochen einen Termin für die Vorortüberprüfung vereinbaren.
Wenn bei der Überprüfung vor Ort auf Anhieb festgestellt werden kann, dass alle Qualitätskriterien erfüllt sind, erfolgt die Erst-Zertifizierung nach dem Besuch im Center innert zwei bis drei Wochen – vorausgesetzt, das Center schickt die unterschriebene Qualitätsvereinbarung sofort zurück und bezahlt die Restgebühren für die Erst-Zertifizierung innert kurzer Frist. Falls bei der Überprüfung vor Ort aber Abweichungen von den Qualitätskriterien festgestellt werden, kann es auch Monate dauern, bis aufgrund des Prüfberichts und des gegenseitigen Schriftverkehrs alle Kriterienabweichungen bereinigt sind. Möglicherweise ist sogar ein zweiter Termin im Center nötig.
Aus diesen Gründen ist entscheidend, dass die Qualitätskriterien sorgfältig studiert und der Fragebogen exakt ausgefüllt und mit den nötigen Dokumenten und Kopien versehen wird.
Die Erst-Zertifizierungsgebühr ist unabhängig von der Grösse des Fitnessstudios für alle gleich hoch.
Die jährliche Re-Zertifizierungsgebühr ist von der Grössenkategorie des Centers abhängig.
Die Kategorienzuteilung des Centers erfolgt entweder auf der Basis der Anzahl separater Trainingsstationen. Die Grössenkategorie des Centers kann in der Regel erst anlässlich der Überprüfung vor Ort verlässlich festgestellt werden. Detaillierte Informationen zu den Zertifizierungsgebühren finden Sie unter Gebühren.
Das Formulieren von Qualitätskriterien sowie deren laufende Überarbeitung und Anpassung an die Veränderungen in der Branche sind ein aufwändiger und kostspieliger Prozess. Aus diesem Grunde sind die Kriterien nicht gratis. Dies ist im Normungswesen üblich. Auch ISO-, DIN- oder CEN-Kriterien können nicht gratis bezogen werden.
Eine separate Trainingsstation ist definiert als ein Trainingsgerät oder ein Trainingsplatz, an welchem eine Person gerätegestützt eine Übung für das Kraft- oder Ausdauertraining durchführen kann.
Kurz- oder Langhanteln werden nicht gezählt, hingegen Trainingsplätze wie Bänke, Smith-Stationen und Vergleichbares. Auch Trainingsgeräte für das Gruppenfitness, Sprossenwände oder vergleichbare Trainingsplätze werden nicht gezählt, es sei denn, solche stehen zur ständigen Nutzung im Individualtrainingsbereich (z.B. Spinning-Bikes im Ausdauertrainingsbereich).
Die Grössenkategorie des Centers kann in der Regel erst anlässlich der Überprüfung vor Ort verlässlich festgestellt werden.