Mindestanforderungen
Sie müssen grundsätzlich 400 Stunden Ausbildung in den unter Ausbildungsinhalte aufgeführten Themenkreisen nachweisen. Zudem müssen mindestens 200 Stunden Arbeitserfahrung/Praktikumsstunden nachgewiesen werden.
Ernährungsberatung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Ernährungsmedizin und -wissenschaft. Sie vermittelt Wissen über Nährstoffe, Essgewohnheiten und die Zusammenhänge zwischen Ernährung, Gesundheit und Lebensstil, mit dem Ziel, individuelle und alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Ernährungsberatung leistet nicht nur einen präventiven Beitrag zur Vorbeugung von Krankheiten, sondern kann auch bestehende gesundheitliche Risiken und Beschwerden positiv beeinflussen und therapiebegleitend wirken. Damit trägt sie langfristig zur Förderung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden bei.
Ernährungsberatung richtet sich an Menschen aller Altersgruppen – von Kindern bis zu Senior:innen. Sie wird in Einzelgesprächen oder Gruppen, vor Ort oder online, durch qualifiziertes Personal durchgeführt.
Sie müssen grundsätzlich 400 Stunden Ausbildung in den unter Ausbildungsinhalte aufgeführten Themenkreisen nachweisen. Zudem müssen mindestens 200 Stunden Arbeitserfahrung/Praktikumsstunden nachgewiesen werden.
Für die Zertifizierung müssen die folgenden Ausbildungsinhalte abgedeckt sein:
Für eine erfolgreiche Re-Zertifizierung des Personals gelten klare Anforderungen im Bereich der Weiterbildung, welche durch QualiCert überprüft werden. Die Anzahl der nachzuweisenden Weiterbildungstage richtet sich nach folgender Tabelle:
Anzahl Bereichsqualifikationen | Anzahl Weiterbildungstage |
1 Bereich | 2 |
2 Bereiche | 3 |
3 Bereiche | 3 |
4 und mehr Bereiche | 4 |
Für den Nachweis der praktische Leitungserfahrung, müssen Sie dem Zertifizierungsantrag Nachweise beilegen. Dies können Arbeitszeugnisse, Lohnabrechnungen, AHV-Abrechnungen oder vergleichbare Nachweise sein. Nur durch Selbstdeklaration nachgewiesene praktische Tätigkeit kann nicht angerechnet werden.
Die Zertifizierung Ihrer Qualifikation als Kursleiter:in ist Bestandteil der Kursanbieterzertifizierung.
Sie allein genügt nicht, damit Teilnehmer:innen Ihrer Kurse bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen können. Dafür ist zusätzlich die Zertifizierung als Kursanbieter:in erforderlich.
Ein Kurs gilt als anerkannt, wenn sowohl die Qualifikation der Kursleitung als auch die Zertifizierung des Anbieters vorliegen.
Das bedeutet konkret:
Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können Teilnehmer:innen für den Kurs bei den Krankenkassen Beiträge an die Kurskosten geltend machen.
Die Erst-Zertifizierungsgebühr deckt vor allem die Arbeiten für die Prüfung Ihrer Unterlagen und Qualifikationen. Diese Leistungen fallen auch dann an, wenn die Zertifizierung nicht erteilt werden kann.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Anforderungen erfüllen, nehmen Sie vorab Kontakt mit QualiCert auf. Wir geben Ihnen gerne Orientierung, damit Sie optimal vorbereitet in das Zertifizierungsverfahren starten.
Die Weiterbildung muss nicht zwingend fachspezifisch sein – auch Themen aus der Prävention wie Bewegung, Ernährung, Entspannung oder Präventionskonzepte sind gültig.
Nicht anerkannt werden hingegen BLS-CPR-Aus- oder Weiterbildungen sowie Kurse, die sich an Endverbraucher richten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung von einer Institution angeboten wird, deren Kerngeschäft die professionelle Aus- und Weiterbildung ist.
Die detaillierten Anforderungen an Weiterbildungen sind im Weiterbildungsreglement festgehalten. Dieses erhalten Sie automatisch bei jeder Erst- oder Re-Zertifizierung.
Nein. Sie müssen Ihre Weiterbildungsnachweise nicht laufend einsenden. QualiCert prüft diese gesammelt im Rahmen Ihrer Re-Zertifizierung.
Personen, die vor dem 1. Januar der Gültigkeitsperiode, für welche die Re-Zertifizierung beantragt wird, das 60. Altersjahr vollendet haben, sind von der Weiterbildungspflicht befreit.
QualiCert empfiehlt jedoch, auch nach Erreichen dieser Altersgrenze weiterhin freiwillig Weiterbildungen zu besuchen. So bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und können die Qualität Ihrer Angebote nachhaltig sicherstellen.
Ja, QualiCert behält sich vor, eine Erst- oder Re-Zertifizierung auch dann abzulehnen, wenn die formalen Anforderungen und Kriterien erfüllt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anzeichen bestehen, dass Antragsteller:innen keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.