Wie Sie dem offiziellen Schreiben im Anhang entnehmen können, treten ab 1. Januar 2027 wichtige Neuerungen bei der Abrechnung Ihrer Leistungen mit den Krankenversicherungen in Kraft.
Was ändert sich für Sie?
Ihre Leistungen müssen ab diesem Datum mit dem Tarif 595 und nach einem neuen, einheitlichen Rechnungsstandard abgerechnet werden. Das bedeutet: Statt wie bisher Abo Bestätigungen oder Teilnahmebestätigungen von QualiCert auszustellen, müssen Sie Ihren Kundinnen und Kunden künftig einen standardisierten, Rückforderungsbeleg ausstellen. Um diese Rückforderungsbelege zu erstellen, braucht es eine spezialisierte Software, die alle Tarif- und Pflichtangaben automatisch berücksichtigt und die Rückforderungsbelege anschliessend nach dem neuen Rechnungsstandard erstellt.
Was ist der Tarif 595?
Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Tarif für ambulante gesundheitsfördernde Leistungen im Bereich der Zusatzversicherung (VVG). Ab dem 1. Januar 2027 wird der Tarif 595 erweitert und umfasst alle von Ihnen angebotenen Dienstleistungen als Fitnesscenter, Kursanbieter oder Kletteranlage. Der Tarif 595 ist in Zukunft verpflichtend, um Ihre gesundheitsfördernden Angebote über die Zusatzversicherung abzurechnen.
Warum bringen diese Änderung Verbesserungen?
Die Krankenversicherer erkennen Ihre Bewegungs , Trainings und Präventionsangebote zunehmend als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsförderung an. Mit dem Tarif 595 und dem neuen einheitlichen Rückforderungsbeleg wird diese Entwicklung konsequent umgesetzt.
- Ihre Angebote werden künftig nach demselben Abrechnungsstandard erfasst wie ambulante Leistungen bei Ärztinnen, Ärzten oder Spitälern.
- Der standardisierte Rückforderungsbeleg sorgt für klare, nachvollziehbare und schweizweit einheitliche Abrechnungen und erhöht die Akzeptanz bei den Krankenversicherern.
- Der neue Rückforderungsbeleg, den Sie Ihren Kunden ausstellen ist formal identisch mit Belegen aus dem medizinischen Bereich und stärkt die fachliche Anerkennung Ihrer Tätigkeit.
Welche Software kann ich für die Erstellung der Rückforderungsbelege nutzen?
QualiCert hat mit dem Anbieter der Software fitflowPro eine exklusive Partnerschaft abgeschlossen. Ziel ist es, dass die für den Rückforderungsbeleg erforderlichen Grundfunktionen der Software für QualiCert Kundinnen und Kunden zu attraktiven, kostengünstigen Konditionen zur Verfügung stehen und die Software kundenfreundlich und einfach zu bedienen ist. Eine Übersicht von weiteren Software-Anbieter entnehmen Sie dem entsprechenden Anhang. Bei der Wahl ihres Anbieters sind sie selbstverständlich frei.
Ab wann können Sie die Software fitflowPro nutzen?
Bereits ab Herbst 2026 bietet Ihnen fitflowPro einen freiwilligen Soft Start an. In dieser Phase können Sie mit der Software erste Rückforderungsbelege erstellen, interne Abläufe testen und wertvolle praktische Erfahrungen mit dem neuen System sammeln, damit Sie bestens vorbereitet sind, wenn der neue Standard 2027 verbindlich wird.
Was passiert mit den Abo- und Teilnahmebestätigungen?
Die bisher verwendeten Abo oder Teilnahmebestätigung können per 2027 nicht mehr für die Abrechnungen mit den Krankenversicherungen verwendet werden.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Im Anhang finden Sie:
- Schreiben der Versicherungen
- Wegleitung zum Tarif 595
- FAQ Übersicht
- Liste Software-Anbieter
Bitte beachten Sie, dass einige Informationen sehr detailliert sind. Viele der Punkte, werden aber schlussendlich direkt in der Software abgebildet und sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht relevant für Sie.
Was müssen Sie aktuell tun - was sind die nächsten Schritte?
Damit die Software optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird, bittet Sie das Team von fitflowPro, eine kurze Umfrage zu beantworten → zum Fragebogen
Im Fragebogen haben Sie zudem die Möglichkeit, sich für die Mitarbeit während der Testphase ab Mai dieses Jahres anzumelden.
In der Testphase arbeiten Sie mit dem Software-Team zusammen und geben Feedback.