Qualicert Krankenkassen Anerkennung

Tarif 595 und neuer Rechnungsstandard per 01.01.2027

Wie Sie dem offiziellen Schreiben im Anhang entnehmen können, treten ab 1. Januar 2027 wichtige Neuerungen bei der Abrechnung Ihrer Leistungen mit den Krankenversicherungen in Kraft. 

 

Was ändert sich für Sie?

Ihre Leistungen müssen ab diesem Datum mit dem Tarif 595 und nach einem neuen, einheitlichen Rechnungsstandard abgerechnet werden. Das bedeutet: Statt wie bisher Abo Bestätigungen oder Teilnahmebestätigungen von QualiCert auszustellen, müssen Sie Ihren Kundinnen und Kunden künftig einen standardisierten, Rückforderungsbeleg ausstellen. Um diese Rückforderungsbelege zu erstellen, braucht es eine spezialisierte Software, die alle Tarif- und Pflichtangaben automatisch berücksichtigt und die Rückforderungsbelege anschliessend nach dem neuen Rechnungsstandard erstellt.

 

Was ist der Tarif 595?

Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Tarif für ambulante gesundheitsfördernde Leistungen im Bereich der Zusatzversicherung (VVG). Ab dem 1. Januar 2027 wird der Tarif 595 erweitert und umfasst alle von Ihnen angebotenen Dienstleistungen als Fitnesscenter, Kursanbieter oder Kletteranlage. Der Tarif 595 ist in Zukunft verpflichtend, um Ihre gesundheitsfördernden Angebote über die Zusatzversicherung abzurechnen.

 

Warum bringen diese Änderung Verbesserungen?

Die Krankenversicherer erkennen Ihre Bewegungs , Trainings und Präventionsangebote zunehmend als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsförderung an. Mit dem Tarif 595 und dem neuen einheitlichen Rückforderungsbeleg wird diese Entwicklung konsequent umgesetzt. 

  • Ihre Angebote werden künftig nach demselben Abrechnungsstandard erfasst wie ambulante Leistungen bei Ärztinnen, Ärzten oder Spitälern.
  • Der standardisierte Rückforderungsbeleg sorgt für klare, nachvollziehbare und schweizweit einheitliche Abrechnungen und erhöht die Akzeptanz bei den Krankenversicherern.
  • Der neue Rückforderungsbeleg, den Sie Ihren Kunden ausstellen ist formal identisch mit Belegen aus dem medizinischen Bereich und stärkt die fachliche Anerkennung Ihrer Tätigkeit. 

 

Welche Software kann ich für die Erstellung der Rückforderungsbelege nutzen?

QualiCert hat mit dem Anbieter der Software fitflowPro eine exklusive Partnerschaft abgeschlossen. Ziel ist es, dass die für den Rückforderungsbeleg erforderlichen Grundfunktionen der Software für QualiCert Kundinnen und  Kunden zu attraktiven, kostengünstigen Konditionen zur Verfügung stehen und die Software kundenfreundlich und einfach zu bedienen ist. Eine Übersicht von weiteren Software-Anbieter entnehmen Sie dem entsprechenden Anhang. Bei der Wahl ihres Anbieters sind sie selbstverständlich frei. 

 

Ab wann können Sie die Software fitflowPro nutzen?

Bereits ab Herbst 2026 bietet Ihnen fitflowPro einen freiwilligen Soft Start an. In dieser Phase können Sie mit der Software erste Rückforderungsbelege erstellen, interne Abläufe testen und wertvolle praktische Erfahrungen mit dem neuen System sammeln, damit Sie bestens vorbereitet sind, wenn der neue Standard 2027 verbindlich wird.

 

Was passiert mit den Abo- und Teilnahmebestätigungen?

Die bisher verwendeten Abo  oder Teilnahmebestätigung können per 2027 nicht mehr für die Abrechnungen mit den Krankenversicherungen verwendet werden. 

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Im Anhang finden Sie:

  • Schreiben der Versicherungen
  • Wegleitung zum Tarif 595
  • FAQ Übersicht
  • Liste Software-Anbieter

Bitte beachten Sie, dass einige Informationen sehr detailliert sind. Viele der Punkte, werden aber schlussendlich direkt in der Software abgebildet und sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht relevant für Sie.

 

Was müssen Sie aktuell tun - was sind die nächsten Schritte?

Damit die Software optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird, bittet Sie das Team von fitflowPro, eine kurze Umfrage zu beantworten → zum Fragebogen 

Im Fragebogen haben Sie zudem die Möglichkeit, sich für die Mitarbeit während der Testphase ab Mai dieses Jahres anzumelden. 

In der Testphase arbeiten Sie mit dem Software-Team zusammen und geben Feedback.

Ab 2027 müssen Ihre Leistungen mit dem Tarif 595 und nach einem neuen, einheitlichen Rechnungsstandard abgerechnet werden.
Das bedeutet:

  • Statt Abo- oder Teilnahmebestätigungen von QualiCert stellen Sie Ihren Kundinnen und Kunden künftig einen standardisierten Rückforderungsbeleg aus.
  • Dieser Rückforderungsbeleg muss über eine spezialisierte Software erstellt werden, die alle Tarif- und Pflichtangaben automatisch berücksichtigt und den Beleg nach dem neuen Standard generiert.

Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Tarif für ambulante gesundheitsfördernde Leistungen im Bereich der Zusatzversicherung (VVG).
Ab dem 1. Januar 2027 wird er erweitert und umfasst sämtliche Dienstleistungen von Fitnesscentern, Kursanbietern und Kletteranlagen.
Der Tarif 595 ist künftig verpflichtend, um gesundheitsfördernde Angebote über die Zusatzversicherung abzurechnen.

Die Überarbeitung des Tarifs 595 erfolgte, um die Gesundheitsförderung in der Schweiz fachlich, digital und organisatorisch auf den neuesten Stand zu bringen. Mehrere Entwicklungen machten diesen Schritt notwendig:

  • Systematische Ordnung der Gesundheitsförderungsmethoden: Die Vielfalt an Trainings‑, Bewegungs‑ und Präventionsangeboten wurde neu strukturiert, damit alle Leistungen eindeutig zuordenbar und abrechenbar sind.
  • Digitalisierung und steigende Rechnungsvolumen: Versicherer und Anbieter benötigen klare, einheitliche Standards, um grosse Mengen an Rückforderungsbelegen effizient und fehlerfrei verarbeiten zu können.
  • Erweiterter Leistungsumfang ab 2027: Der Tarif 595 deckt künftig sämtliche ambulanten Leistungen der Gesundheitsförderung ab – darunter Abonnemente, Gruppenkurse, Personal Training und digitale bzw. hybride Angebote.
  • Mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Einheitliche Regeln stärken die Vergleichbarkeit, erhöhen die Akzeptanz bei den Versicherern und erleichtern Kund:innen und Anbietern die Abrechnung.

Die Krankenversicherer erkennen Bewegungs-, Trainings- und Präventionsangebote zunehmend als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsförderung an. Mit dem Tarif 595 und dem neuen Rückforderungsbeleg wird diese Anerkennung konsequent umgesetzt.

Vorteile für Sie:

  • Ihre Angebote werden nach demselben Standard erfasst wie ambulante Leistungen im medizinischen Bereich.
  • Der einheitliche Rückforderungsbeleg sorgt für klare, nachvollziehbare und schweizweit einheitliche Abrechnungen.
  • Die formale Gleichstellung mit medizinischen Belegen stärkt die fachliche Anerkennung Ihrer Tätigkeit.

QualiCert hat mit dem Anbieter der Software fitflowPro eine exklusive Partnerschaft abgeschlossen. Ziel ist es, dass die für den Rückforderungsbeleg erforderlichen Grundfunktionen für QualiCert-Kundinnen und -Kunden kostengünstig, kundenfreundlich und einfach bedienbar zur Verfügung stehen.

Eine Übersicht weiterer Softwareanbieter finden Sie im entsprechenden Anhang. Selbstverständlich sind Sie in der Wahl Ihres Anbieters frei.

Bereits ab Herbst 2026 bietet fitflowPro einen freiwilligen Soft Start an.
In dieser Phase können Sie:

  • erste Rückforderungsbelege erstellen
  • interne Abläufe testen
  • praktische Erfahrungen mit dem neuen System sammeln

So sind Sie optimal vorbereitet, wenn der neue Standard ab 2027 verbindlich wird.

Diese Dokumente können ab 2027 nicht mehr für Abrechnungen mit den Krankenversicherungen verwendet werden.

Damit die Software optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird, bittet das Team von fitflowPro um die Teilnahme an einer kurzen Umfrage → zum Fragebogen.

Im Fragebogen können Sie sich zudem für die Mitarbeit in der Testphase ab Mai 2026 anmelden. Während dieser Phase arbeiten Sie direkt mit dem Software-Team zusammen und geben wertvolles Feedback.

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