Qualicert Krankenkassen Anerkennung

Tarif 595 und neuer Rechnungsstandard

Informationsveranstaltungen zu Tarif 595

In unseren kostenlosen Info‑Sessions auf deutsch, französisch und englisch führen wir Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Neuerungen des Tarifs 595.

Sie erhalten:

  • einen klaren Überblick über die wichtigsten Änderungen
  • ein Verständnis für die Logik und Struktur der neuen Tarifziffern
  • konkrete Beispiele zur korrekten Abbildung von Abos, Kursen, Personal Training und Online‑Leistungen
  • praxisnahe Szenarien aus dem Studio‑ und Kursalltag, die zeigen, wie die Umsetzung im Betrieb aussehen kann

Zudem zeigen wir Ihnen live, wie die Umsetzung in der Softwarelösung fitflowPro aussehen wird.

Die Veranstaltungen setzen jeweils einen thematischen Schwerpunkt, entweder auf die Anwendung für Kursanbieter oder für Fitnesscenter / Kletteranlage. Beide Termine sind jedoch so konzipiert, dass Teilnehmende aus beiden Bereichen alle relevanten Informationen erhalten und den Inhalt vollständig anwenden können.

Wenn Sie teilnehmen möchten, können Sie sich hier direkt anmelden:  
Anmeldung Informationsveranstaltung

Information von QualiCert

Ab dem 1. Januar 2027 treten wichtige Neuerungen bei der Abrechnung Ihrer Leistungen mit den Krankenversicherungen in Kraft. Die Details entnehmen Sie dem offiziellen Schreiben unter Downloads. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte in kompakter Form.

Ab 2027 müssen Ihre Leistungen mit dem Tarif 595 und nach einem neuen, einheitlichen Rechnungsstandard abgerechnet werden.
Das bedeutet:

  • Statt Abo- oder Teilnahmebestätigungen von QualiCert stellen Sie Ihren Kundinnen und Kunden künftig einen standardisierten Rückforderungsbeleg aus.
  • Dieser Rückforderungsbeleg muss über eine spezialisierte Software erstellt werden, die alle Tarif- und Pflichtangaben automatisch berücksichtigt und den Beleg nach dem neuen Standard generiert.

Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Tarif für ambulante gesundheitsfördernde Leistungen im Bereich der Zusatzversicherung (VVG).
Ab dem 1. Januar 2027 wird er erweitert und umfasst sämtliche Dienstleistungen von Fitnesscentern, Kursanbietern und Kletteranlagen.
Der Tarif 595 ist künftig verpflichtend, um gesundheitsfördernde Angebote über die Zusatzversicherung abzurechnen.

Die Überarbeitung des Tarifs 595 erfolgte, um die Gesundheitsförderung in der Schweiz fachlich, digital und organisatorisch auf den neuesten Stand zu bringen. Mehrere Entwicklungen machten diesen Schritt notwendig:

  • Systematische Ordnung der Gesundheitsförderungsmethoden: Die Vielfalt an Trainings‑, Bewegungs‑ und Präventionsangeboten wurde neu strukturiert, damit alle Leistungen zuordenbar und abrechenbar sind.
  • Digitalisierung und steigende Rechnungsvolumen: Versicherer und Anbieter benötigen klare, einheitliche Standards, um grosse Mengen an Rückforderungsbelegen effizient und fehlerfrei verarbeiten zu können.
  • Erweiterter Leistungsumfang ab 2027: Der Tarif 595 deckt künftig sämtliche ambulanten Leistungen der Gesundheitsförderung ab – darunter Abonnemente, Gruppenkurse, Personal Training und digitale bzw. hybride Angebote.
  • Mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Einheitliche Regeln stärken die Vergleichbarkeit, erhöhen die Akzeptanz bei den Versicherern und erleichtern Kund:innen und Anbietern die Abrechnung.

Die Krankenversicherer erkennen Bewegungs-, Trainings- und Präventionsangebote zunehmend als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsförderung an. Mit dem Tarif 595 und dem neuen Rückforderungsbeleg wird diese Anerkennung konsequent umgesetzt.

Vorteile für Sie:

  • Ihre Angebote werden nach demselben Standard erfasst wie ambulante Leistungen im medizinischen Bereich.
  • Der einheitliche Rückforderungsbeleg sorgt für klare, nachvollziehbare und schweizweit einheitliche Abrechnungen.
  • Die formale Gleichstellung mit medizinischen Belegen stärkt die fachliche Anerkennung Ihrer Tätigkeit.

QualiCert hat mit dem Anbieter der Software fitflowPro eine exklusive Partnerschaft abgeschlossen. Ziel ist es, dass die für den Rückforderungsbeleg erforderlichen Grundfunktionen für QualiCert-Kundinnen und -Kunden kostengünstig, kundenfreundlich und einfach bedienbar zur Verfügung stehen.

Eine Übersicht weiterer Softwareanbieter finden Sie im entsprechenden Anhang. Selbstverständlich sind Sie in der Wahl Ihres Anbieters frei.

Bereits ab Herbst 2026 bietet fitflowPro einen freiwilligen Soft Start an.
In dieser Phase können Sie:

  • erste Rückforderungsbelege erstellen
  • interne Abläufe testen
  • praktische Erfahrungen mit dem neuen System sammeln

So sind Sie optimal vorbereitet, wenn der neue Standard ab 2027 verbindlich wird.

Diese Dokumente können ab 2027 nicht mehr für Abrechnungen mit den Krankenversicherungen verwendet werden.

Damit die Software optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird, bittet das Team von fitflowPro um die Teilnahme an einer kurzen Umfrage → zum Fragebogen.

Im Fragebogen können Sie sich zudem für die Mitarbeit in der Testphase ab Mai 2026 anmelden. Während dieser Phase arbeiten Sie direkt mit dem Software-Team zusammen und geben wertvolles Feedback.

Die GLN wird über die Stiftung Refdata beantragt, die ZSR‑Nummer über SASIS. Beide Nummer werden für Sie duch QualiCert beantragt und zur Verfügung gestellt. Diese beiden Nummern sind für die Erstellung der Rückforderungsbelege zwingend erforderlich.

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